Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Archiviert
Autor Annette Bender am 29. Juli 2010
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Mobilität und Verkehr

zur Seite stellen eines Klappschild

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen:

Ist es eine Straftat oder kann es in sonstiger Weise zur Anzeige gebracht werden (z.B. als Ordnungwidrigkeit), wenn man als Fußgänger ein Klappschild, das ein Ladenbesitzer vor seinem Geschäft an der Ecke aufgestellt hat, von der Wand/Ecke ca.50cm zur Seite (in einen offenen weitläufigen Platz) stellt, um auf kürzestem Weg an der Wand entlang um die Ecke gehen zu können?

Dies wurde mir unter Beleidigungen + in aggressiver Weise angedroht, wenn ich dies nochmals machen sollte.

Auf dem Schild steht nur, daß man keine Fahrräder vor dem Geschäft abstellen soll, aber es behindert VIEL MEHR jeden Fußgänger!

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

mit freundlichen Grüßen

Anette Bender

+29

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