Sehr geehrte Frau K.,
ich freue mich, dass Sie sich für den Tierschutz einsetzen und ich kann Ihnen versichern, dass mir persönlich der Tierschutz ein ebenso wichtiges Anliegen ist wie Ihnen.
Die Stadtverwaltung Bonn und der Stadtrat haben sich – wie viele andere Städte in Deutschland auch – in den letzten Jahren intensiv mit der Problematik des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen auseinander gesetzt. Dabei wurde aber deutlich, dass die aktuelle Rechtslage kein Verbot von Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren durch örtliche Ordnungsbehörden ermöglicht, auch nicht auf indirektem Wege, in dem zum Beispiel Flächen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Am 26.4.2012 hatte der Rat der Stadt Bonn zwar folgenden Beschluss gefasst (siehe http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/11/1113951EB9.pdf):
„Die Bundesstadt Bonn sowie ihre Beteiligungsgesellschaften vergeben grundsätzlich keine Flächen mehr an Zirkusse und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese Wildtiere mit sich führen oder einsetzen.“
Dieser Beschluss musste allerdings nach Weisung der Bezirksregierung am 12.12.2013 durch den Rat aufgehoben werden (siehe http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/11/1113951NV13.pdf).
Zu dieser Vorlage finden Sie als Anlage u.a. mein Beanstandungsschreiben mit ausführlicher rechtlicher Würdigung, warum der vorgenannte Ratsbeschluss gegen geltendes Recht verstößt (siehe http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/11/1113951ED14.pdf) sowie ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gleichen Tenors.
Ergebnis aller Prüfungen ist, dass das Recht des Tierschutzes einschließlich der Zurschaustellung von Tieren bundesrechtlich abschließend geregelt ist. Für die Entscheidung einer Kommune, bestimmte Tierarten von der Nutzung städtischer Grundstücke auszuschließen, wäre demnach eine bundesrechtliche Grundlage erforderlich. Ferner wird bestätigt, dass durch ein derartiges Verbot die Grundrechte der Zirkusbetreiber und Tierlehrer eingeschränkt würden, insbesondere die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit.
In den letzten Jahren sind zum Schutz der Zirkustiere auf Bundesebene weitere Maßnahmen ergriffen worden wie beispielsweise der Erlass der Zirkusregisterverordnung durch das BMELV sowie die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch die Länder, um insbesondere den Vollzug der geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen zu erleichtern.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen versichern, dass Zirkusse mit entsprechenden Tieren wie auch der in Bonn gastierende „Charles Knie“ vom Veterinärdienst der Stadt Bonn kontrolliert werden bzw. wurden, sofern sie sich auf Bonner Stadtgebiet betätigen.
Beim Zirkus „Charles Knie“ wurde am 11.6.2014 eine Kontrolle aller Tiere, deren Unterbringung und Ausläufe, der Futtervorräte, der Transportwagen sowie der erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen durchgeführt. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt. Bei der Fläche, auf der der Zirkus gestanden hatte, handelte es sich um eine private Fläche, auf deren Vergabe die Stadt keinen Einfluss hatte. Ich weise hierzu auch auf die „Kleine Anfrage“ der Fraktion „DIE LINKE“ sowie die Antwort der Verwaltung vom Juni 2014 hin (siehe http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/14/1411697.pdf und http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/14/1411697ST2.pdf).
Zusammenfassend muss also derzeit festgestellt werden, dass Städte keine Handhabe haben, um Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren zu verhindern.
Ich bedauere, diesbezüglich keine günstigere Nachricht übermitteln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
