Sehr geehrter Herr Hofmann,
ich bedanke mich herzlich für Ihre Anregung, nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an die „neuen deutschen Staatsbürger“ die deutsche Nationalhymne abspielen zu lassen. Dieses Thema hatte ich vor einiger Zeit schon mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensiv diskutiert.
Die Nationalhymne ist das Musikstück eines Staates, mit dem er sich zu besonderen Anlässen präsentiert, wie z.B. bei Staatsempfängen, großen internationalen Sportveranstaltungen oder bei besonderen staatlichen Anlässen. Eine kommunale Einbürgerungsfeier ist aber mit einem so genannten „Staatsakt“ nicht vergleichbar. Daher sind wir zu der Entscheidung gekommen, die Nationalhymne nicht im Rahmen der Einbürgerungsfeier abzuspielen.
Ich schließe mich aber Ihrer Auffassung an, dass die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband selbstverständlich ein sehr bedeutsames Ereignis ist, dem ich dem Anlass entsprechend durch eine feierliche Ansprache und der Ausgabe des deutschen Grundgesetzes gerne Rechnung trage. Besondere Bedeutung hat, dass vor der Fahne individuelle Fotos gemacht werden, so dass die nationalstaatliche Bedeutung in viel nachhaltiger Weise gewahrt wird, als durch eine nach dem Abspielen verhallende Hymne.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Nimptsch
