Sehr geehrte Frau Jauernick,
Vielen Dank für Ihre Fragen aufgrund Ihrer Erfahrungen am Wahlsonntag 2014.
Ich bedauere, dass eine im Grunde einfach zu lösende Situation so – wahrscheinlich für alle Seiten – unerfreulich ausgegangen ist.
Als Oberbürgermeister, aber auch als Pädagoge und Vater begrüße ich es, wenn Eltern Ihre Kinder frühzeitig an das Thema Politik und vor allem an das Wahlrecht heranführen wollen.
Ich möchte aber auch auf folgendes hinweisen: 2292 Bürgerinnen und Bürger waren am 25. Mai 2014 für die Europa-, Kommunal- und Integrations- ratswahlen in 182 Wahllokalen und 66 Briefwahlvorständen im Einsatz – und das ehrenamtlich. Oft wird vergessen – oder aber als selbstverständlich wahrgenommen – dass vor, während und nach einem Wahltag sowohl vor als auch hinter den Kulissen viele Menschen zum Gelingen einer Wahl beitragen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jedem Wahltermin geschult. Ein Thema ist dabei immer wieder die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Dazu führt der Bundeswahlleiter mit Hinweis auf die Rechtgrundlagen u.a. folgendes aus:
„Wahlgeheimnis
Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses ist ein wichtiger Wahlgrundsatz. Wenn der Grundsatz des Wahlgeheimnisses nicht eingehalten wird, ist die Wahl ganz oder teilweise im Wege der Wahlprüfung für ungültig zu erklären. Das Prinzip der geheimen Wahl ist unauflöslich mit dem der freien Wahl verbunden.(…)“
Darüber hinaus kann man auf der Seite des Bundeswahlleiters nachlesen: „ (…) Doch hat sich der Wähler bei der Wahlhandlung den zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften, insbesondere der Ordnung im Wahlraum zu fügen und dort sein Wahlgeheimnis zu wahren; insoweit darf er nicht nur, sondern muss er geheim wählen. (…)“
Bei den Schulungen zeigen wir den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Möglichkeiten auf, wie sie reagieren können, wenn zum Beispiel Eltern ihre Kinder – auch wenn diese noch nicht lesen können – mit in die Wahlkabine nehmen möchten. So kann man den Eltern oder dem Elternteil beispielsweise einen Stimmzettel als Muster zur Mitnahme anbieten, damit dem Kind außerhalb des Wahlraumes der Wahlvorgang in Ruhe erklärt werden kann. Mir wurde schon mehrfach berichtet, dass eine solche Lösung in der Vergangenheit gerne angenommen wurde.
Auch im Vorfeld der nächsten Wahl, die in Bonn am 13. September 2015 stattfinden wird, werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wieder ausdrücklich auf den lösungsorientierten Umgang mit dem Thema „Wahlgeheimnis“ hingewiesen. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes die Mitglieder des Wahlvorstandes 334 über die von Ihnen öffentlich geschilderten Erfahrungen in Kenntnis setzen.
Ich hoffe, dass Ihre nächste Stimmabgabe dann für Sie und Ihre Familie ohne Ärgernis verlaufen wird.
Mit freundlichen Grüßen
