ehr geehrte Frau Krämer,
ich danke Ihnen für Anfrage zu der Verkehrssituation in Graurheindorf. Die Straße "An der Rheindorfer Burg" ist im September 1992 im Rahmen eines so genannten Teileinziehungsverfahrens dem Benutzerkreis "Anlieger" gewidmet worden. Anlass hierfür war der Durchgangs- und Fremdverkehr aus anderen Straßen.
Gegen diese Widmung wurde kein Widerspruch eingelegt, sie ist damit bestandskräftig geworden. Eine Widmung, die sich auf den "Ortsteil Graurheindorf" beschränkt ist rechtlich nicht zulässig. Daher werden auch die noch teilweise vorhandenen Sperrschilder mit dem Zusatz "Anlieger Ortsteil Graurheindorf frei" zeitnah entfernt.
Diejenigen, die etwas in den Wertstoffbehälter in der Straße "An der Rheindorfer Burg" einwerfen möchten, können die Straße schon jetzt und auch weiterhin als "Anlieger" nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
