Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Dr. Martin Böckel am 28. November 2011
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Umwelt und Gesundheit

Verbot des Läutens von St. Elisabeth in der Südstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Glocken von St. Elisabeth in der Südstadt schlagen seit rd. 100 Jahren. Nicht nur die Kirche selbst, auch ihr Glockenschlag prägt damit diesen Stadtteil. Ob man das Schlagen der Glocken als religiöse Äußerung versteht oder nicht: Die Bürger des Stadtteils lieben diesen vertrauten Klang inmitten der Geräuschkulisse einer Großstadt.

Nachdem sich eine zugezogene Anwohnerin gegen das nächtliche Schlagen der Turmuhr beschwert hatte, wurde das Geräusch so gedämmt, dass ihrer Beschwerde abgeholfen wurde. Obwohl es keine weiteren Beschwerdeführer gibt, vielmehr eine breite Mehrheit für das Schlagen der Turmuhr, möchte die Stadtverwaltung dennoch das nächtliche Schlagen der Uhr beenden. Andere Lärmemissionen (Durchgangsverkehr, Gaststätten, etc.) werden dagegen nicht von der Verwaltung aufgegriffen.

Meine Frage: Warum möchte die Stadtverwaltung das nächtliche Turmschlagen nach mehr als 100 Jahren verbieten, obwohl es keine rechtliche Notwendigkeit dazu gibt?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

+83

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 14. Mai 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Dr. Böckel,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Schlagen der Turmuhr der St. Elisabethkirche.

Das zuständige Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda hat aufgrund von Bürgerbeschwerden über das nächtliche Glockengeläut eine entsprechende Sachverhaltsermittlung durchgeführt.

Das nächtliche Glockengeläut stellt grundsätzlich keine liturgische Handlung dar, sondern dient lediglich der Zeitansage. Nach der rechtlichen Bewertung des nächtlichen Glockengeläuts liegt demnach eine vermeidbare Geräuschentwicklung vor, die geeignet ist, die Nachtruhe zu stören.

Auch wenn Sie aufgrund der langjährigen Praxis des Glockenschlagens dieses liebgewonnen haben, so ist im Rahmen des vorzunehmenden Abwägungsprozesses das Interesse an einer weitgehend ungestörten Nachtruhe im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung als gewichtiger zu werten.

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass es für Sie unbefriedigend ist, dass andere, bereits vorhandene intensivere Lärmquellen, wie zum Beispiel der Bahnlärm, nicht in wünschenswerter Weise reduziert werden kann. Dies stellt jedoch keine Rechtfertigung für eine zusätzliche Lärmemission dar.

Das nächtliche Zeitschlagen ist nach meiner Feststellung auch nicht mehr ortsüblich, da es von keiner anderen Kirchengemeinde im Stadtgebiet mehr praktiziert wird.

Die Verwaltung hat sich deshalb entschieden, die Kirchengemeinde um die Einstellung des nächtlichen Geläuts zu ersuchen.

Die zeitliche Verzögerung in der Beantwortung Ihres Beitrages bitte ich zu entschuldigen. Es war eine umfangreiche Prüfung des Vorgangs notwendig, weil auch die Rückwirkungen des Umgangs mit Ihrer Anfrage auf unseren grundsätzlichen Umgang mit dem Thema "Lärm in der Nacht" zu beachten waren.

Mit freundlichen Grüßen