Sehr geehrte Frau Klein,
Ihren Unmut über die Neuvergabe der Imbisserlaubnisse in der Bonner Innenstadt bedaure ich, möchte Ihnen aber, damit Sie die Entscheidung besser nachvollziehen können, im Folgenden erklären, was die Stadt Bonn zu der Änderung bewogen hat:
Derartige Erlaubnisse, die sowohl für die Betreiberin des "Bönnsche Imbiss" am Markt, als auch für einige mobile Handkarrenbetreiber in der Fußgängerzone bereits seit geraumer Zeit erteilt worden waren, richten sich nach Straßen- und Wegerecht (sog. Sondernutzungserlaubnisse). Einen Besitzstandsschutz kennt das Sondernutzungsrecht nicht, so dass die Erlaubnisbehörde im Fall eines Bewerberüberhanges verpflichtet ist, zwischen den verschiedenen Bewerbern nach den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Kriterien auszuwählen.
Zuletzt hatte es bei der Stadt Bonn vermehrt Anfragen und Beschwerden darüber gegeben, dass immer dieselben Nutzer Jahr für Jahr in der Bonner Fußgängerzone ihre Imbissspeisen anbieten durften. Wegen der sowohl bezüglich des Imbissstandortes Markt, als auch hinsichtlich der Handkarren bestehenden Bewerberüberhänge entschied die Stadt bereits im Herbst 2009, dass diese Sondernutzungserlaubnisse öffentlich ausgeschrieben werden müssten.
Den bisherigen Nutzern war demnach seit Herbst 2009 bewusst, dass sie sich dem Wettbewerb würden stellen müssten und sie daher nicht mehr auf die "automatische" Wiedererteilung der Sondernutzungserlaubnisse vertrauen durften.
Bei der Entscheidung über die Bewerbungen, die in dem letztendlich im August 2010 gestarteten Ausschreibungsverfahren eingegangenen waren, hatte die Stadt zwischen 17 Imbisswagen und 26 mobilen Verkaufskarren zu wählen. Dazu wurde ein Gremium gebildet, das sich aus Mitarbeitern verschiedener beteiligter Fachdienststellen der Stadt zusammensetzte. Die Entscheidung darüber, welche Bewerber die insgesamt sechs Sondernutzungserlaubnisse erhalten sollten, durfte sie nur im Rahmen des ihr gesetzlich zustehenden Ermessens treffen, das sich auf gestalterische Erwägungen bezog (äußeres Erscheinungsbild und Vielfalt des Warenangebotes). Dahingegen durften andere Entscheidungskriterien wie etwa die etwaig bereits aus der Vergangenheit bekannte Qualität der Waren eines Anbieters bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
Allerdings setzt die Stadt bei den Imbissbetreibern die Qualität ihrer Waren ohnehin voraus. Diese Erwartung hat sich in der Vergangenheit immer erfüllt und die ersten beiden Monate des Jahres 2011 haben gezeigt, dass auch die neuen Betreiber den hohen Qualitätsstandart gewährleisten können.
Unabhängig davon gebe ich Ihnen Recht, dass die Verschönerung des Stadtbildes und Stadtsauberkeit ein wichtiges Anliegen ist und als zentrale Aufgabe der Stadtverwaltung Bonn weiter ausgebaut werden muss. So ist beispielsweise zur Verbesserung des Stadtbildes Ende des vergangenen Jahres die Gestaltungs- und Werbesatzung vom Stadtrat bereits beschlossen worden. Deren Umsetzung wird zu einer weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Bonner Innenstadt beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
