Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Egon Woerner am 27. September 2011
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Gesellschaft und Soziales

Stromtarif für sozial schwache Bürger

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es wird Zeit endlich einmal den schon seit Jahren versprochenen Sozialtarif für Strom umzusetzen.

Ständig steigende Preise bei Strom und Gas sind für sozial schwache und behinderte Mitbürger einfach mit dem Regelsatz nicht mehr vereinbar. Ich pflege eine schwerbehinderte Person, jeden Tag Bettwäsche waschen, baden etc. Sie bekommt lediglich eine Minirente und der Partner eine Grundsicherung. Beides wird gegeneinander aufgerechnet. Aus dem Regelsatz ist das nicht mehr finanzierbar.

Es bieten sich 2 Lösungswege an, entweder das Sozialamt übernimmt die angemessenen Stromkosten (wie beim Gas/Heizung) oder es gibt einen speziellen Sozialtarif für bedürftige Bürgerinnen und Bürger.

Strom gehört zum Leben, es ist dringender Handlungsbedarf!

Vielen Dank

+39

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 27. Oktober 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Woerner,

ich bedanke mich für Ihre Zuschrift, in der Sie eine bessere Regelung für sozial schwächere Personen im Hinblick auf steigende Stromkosten wünschen.

Sozialtarife können nur vom örtlichen Stromnetzbetreiber angeboten werden. Seit der Liberalisierung gibt es aber in jeder Region mehr als einen Stromanbieter. Sie alle müssten einen Sozialtarif anbieten um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dies gestaltet sich sehr schwierig. Es gibt deutschlandweit zwar in einigen Regionen Sozialtarife, die unter Umständen jedoch teurer sind als der günstigste Stromtarif eines anderen Wettbewerbers.
Darüber hinaus gibt es bisher auch keine einheitlichen Regelungen, wer Anspruch auf einen Sozialtarif hätte. Die Entscheidung hierüber liegt ebenfalls beim Stromversorger.

Bezüglich der ansonsten für die von Ihnen betreute Familie geforderte Entlastung kann ich Ihnen ohne Kenntnis des Einzelfalles nur einige Anregungen geben:

Die Strommehrkosten entstehen durch die Pflege einer schwerbehinderten Person.

Zunächst besteht die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen. Der Antrag auf Pflegegeld ist schriftlich bei der jeweiligen Pflegekasse einer Krankenversicherung (bei welcher die Mitgliedschaft besteht) zu stellen.

Das Pflegegeld dient in erster Linie dazu, die Pflegebereitschaft der pflegenden Personen aufrecht zu erhalten. Weiterhin soll damit die Pflege und Versorgung selbst sichergestellt werden.

Zusätzlich können von der Pflegekasse Hilfsmittel (z.B. Unterlagen, Einlagen, Windelhosen) bewilligt werden, um außergewöhnliche Verschmutzungen abzuhalten bzw. eine Reduzierung der Kosten (tägliches Waschen der Bettwäsche) herbeizuführen

Sollten die Hilfen aus dem Pflegegeld nicht ausreichen, können Sie beim Amt für Soziales und Wohnen im Fachbereich Grundsicherung prüfen lassen, ob dort aufgrund der besonderen Situation ein zusätzlicher Bedarf geltend gemacht werden kann.

Grundsätzlich sind die Stromkosten jedoch aus dem Regelsatz zu begleichen.

Ich hoffe, Ihnen mit den Hinweisen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen