Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Claudia Ritter am 25. Juli 2011
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Politik und Verwaltung

Strafzettel für "fehlende" Umweltplakette

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich habe eine Frage an Sie:

vor ca. 5 Wochen waren mein Mann und ich in Bonn .Unser Auto, einen Mazda MX 5 Baujahr 1992, hatten wir auf dem Parkplatz gegenüber dem Hauptbahnhof geparkt.

Als wir vom Einkaufen zurück kamen haben wir unter dem Scheibenwischer einen Strafzettel gefunden, ausgestellt aus dem Grund, dass die grüne Umweltplakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht war (sie lag noch im Auto).

Ca.eine Woche später kam dann der Zahlungbescheid über 35 Euro, den wir auch bezahlt haben ohne Einspruch zu erheben, da dies ohnehin nie zu Erfolg führt.

Nun hören wir am Freitag im Radio, dass Herr Borchert gesagt hat, dass es 1. keinen Strafzettel hierzu gäbe und man 2. diesen dem entsprechend natürlich auch nicht zahlen müsse.

Wie vereinbart sich diese Aussage mit der Tatsache, dass wir einen Strafzettel bekommen haben? Ist man der Dumme, wenn man sich die Plakette zulegt, obwohl sie gar nicht erforderlich ist? Oder ist man erst recht der Dumme, wenn man dann den anscheinend nicht ordnungsgemäßen Strafzettel bezahlt?

Ich bin der Ansicht, dass wir unser Geld von der Stadt Bonn zurück bekommen sollten, denn es kann ja nicht sein, dass die Bürger mit zweierlei Mass gemessen werden.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Ritter

+43

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 05. Oktober 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Ritter,

ich danke Ihnen für ihre Anfrage. Die Bundesstadt Bonn ist gehalten, die Einhaltung des in der Umweltzone geltenden Fahrverbots zu kontrollieren. Das Fahrverbot innerhalb dieser Umweltzone gilt rein formal nicht nur für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß, sondern streng genommen für jedes Fahrzeug, das nicht mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet ist. Deshalb wurde auch Ihr Fahrzeug verwarnt, weil Sie die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht hatten.

Da das Fahrverbot vom Grundgedanken her darauf ausgerichtet ist, Fahrzeuge mit hohen Schadstoffausstoß aus der Umweltzone fern zu halten, wurde Ihnen in den Erläuterungen der schriftlichen Verwarnung angeboten, dass Verfahren einzustellen, sofern Sie der städtischen Bußgeldstelle einen Beleg vorlegen, dass Ihnen für Ihr Fahrzeug eine für die Umweltzone erforderliche Plakette ausgestellt wurde.

Diese Bearbeitungsweise wurde so auch in dem von Ihnen angesprochenen Rundfunkinterview dargestellt. Ein Verfahren muss erst einmal eingeleitet werden, da die Kontrollen der Fahrzeuge in der Umweltzone wichtig sind. Sofern es sich aber um ein schadstoffarmes Fahrzeug handelt, kann anschließend bei entsprechendem Nachweis vermieden werden, wegen eines rein "formalen" Verstoßes gegen die Plaketten-Kennzeichnungspflicht ein punktepflichtiges Bußgeld verhängen zu müssen.

Dieses Angebot gilt nach wie vor auch in Ihrem Fall. Sofern Sie jetzt nachträglich der Bußgeldstelle nachweisen, dass Sie eine Plakette für Ihr Fahrzeug besitzen, kann das Verfahren im Ermessen eingestellt werden. Die bereits überwiesenen 35,-- EUR werden Ihnen dann anschließend erstattet. Den für Sie entsprechend zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden schriftlichen Verwarnung. Zudem können Sie die Bußgeldstelle über die Service-Telefonnummer 0228/ 776077 erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Jürgen Nimptsch
Oberbürgermeister