Sehr geehrte Frau Ritter,
ich danke Ihnen für ihre Anfrage. Die Bundesstadt Bonn ist gehalten, die Einhaltung des in der Umweltzone geltenden Fahrverbots zu kontrollieren. Das Fahrverbot innerhalb dieser Umweltzone gilt rein formal nicht nur für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß, sondern streng genommen für jedes Fahrzeug, das nicht mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet ist. Deshalb wurde auch Ihr Fahrzeug verwarnt, weil Sie die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht hatten.
Da das Fahrverbot vom Grundgedanken her darauf ausgerichtet ist, Fahrzeuge mit hohen Schadstoffausstoß aus der Umweltzone fern zu halten, wurde Ihnen in den Erläuterungen der schriftlichen Verwarnung angeboten, dass Verfahren einzustellen, sofern Sie der städtischen Bußgeldstelle einen Beleg vorlegen, dass Ihnen für Ihr Fahrzeug eine für die Umweltzone erforderliche Plakette ausgestellt wurde.
Diese Bearbeitungsweise wurde so auch in dem von Ihnen angesprochenen Rundfunkinterview dargestellt. Ein Verfahren muss erst einmal eingeleitet werden, da die Kontrollen der Fahrzeuge in der Umweltzone wichtig sind. Sofern es sich aber um ein schadstoffarmes Fahrzeug handelt, kann anschließend bei entsprechendem Nachweis vermieden werden, wegen eines rein "formalen" Verstoßes gegen die Plaketten-Kennzeichnungspflicht ein punktepflichtiges Bußgeld verhängen zu müssen.
Dieses Angebot gilt nach wie vor auch in Ihrem Fall. Sofern Sie jetzt nachträglich der Bußgeldstelle nachweisen, dass Sie eine Plakette für Ihr Fahrzeug besitzen, kann das Verfahren im Ermessen eingestellt werden. Die bereits überwiesenen 35,-- EUR werden Ihnen dann anschließend erstattet. Den für Sie entsprechend zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden schriftlichen Verwarnung. Zudem können Sie die Bußgeldstelle über die Service-Telefonnummer 0228/ 776077 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jürgen Nimptsch
Oberbürgermeister
