Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Wolfgang Koch am 15. Mai 2014
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Gesellschaft und Soziales

Störung von Kundgebungen erlaubt?

Sehr geehrter Herr Nimptsch,
heute habe ich bei uns in Friesdorf etwas erlebt, was bei mir Fragen aufgeworfen hat. Auf dem Platz vor dem Edeka hatte die Partei "ProNRW" einen Infostand anlässlich der anstehenden Wahlen (wie in letzter Zeit auch schon andere Parteien). Es war auch ein Sprecher da, der eine Rede halten wollte. Dies wurde aber durch eine Gruppe Menschen verhindert, die mit Töpfen und Pfannen so viel Lärm machten, dass der Sprecher nicht zu verstehen war. Sie hatten Fahnen der Partei "Die Grünen" dabei, so dass ich annehme, dass es wohl Anhänger der Grünen waren, denen die Reden von ProNRW nicht gefielen. Das kann ich wohl verstehen, mir gefallen deren Argumente auch nicht.
Meine Frage aber ist nun: Ist so eine Störung einer Wahlkampfveranstaltung legal? Die zahlreich anwesende Polizei jedenfalls unternahm nichts. Ich meine nur weil: Uns gefällt auch überhaupt nicht, was die CDU so von sich gibt. Wenn sowas legal ist, dann würden wir die Wahlkampfveranstaltungen der CDU ebenfalls stören.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Koch

+29

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 14. Juli 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Koch,

bei der erwähnten Veranstaltung am 15.5.2014 handelte es sich um eine Kundgebung nach Versammlungsgesetz. Derartige Veranstaltungen werden, sofern Sie als rechtlich zulässig erachtet werden, von den zuständigen Polizeibehörden bestätigt. Eine solche Bestätigung ist auch für die Pro NRW-Kundgebung am 15.5.2014 auf dem Klufterplatz durch das Polizeipräsidium Bonn erfolgt.

Ob die Durchführung einer Kundgebung oder gegebenenfalls das Verhalten von Gegendemonstranten zulässig sind, wird in solchen Fällen durch die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte beurteilt.

Insofern vermag ich Ihre Frage, bis zu welchem Ausmaß Störungen von Kundgebungen legal sind, nicht zu beantworten und rege deshalb an, dass Sie sich in der Sache mit dem Polizeipräsidium Bonn in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen