Sehr geehrter Herr Koch,
bei der erwähnten Veranstaltung am 15.5.2014 handelte es sich um eine Kundgebung nach Versammlungsgesetz. Derartige Veranstaltungen werden, sofern Sie als rechtlich zulässig erachtet werden, von den zuständigen Polizeibehörden bestätigt. Eine solche Bestätigung ist auch für die Pro NRW-Kundgebung am 15.5.2014 auf dem Klufterplatz durch das Polizeipräsidium Bonn erfolgt.
Ob die Durchführung einer Kundgebung oder gegebenenfalls das Verhalten von Gegendemonstranten zulässig sind, wird in solchen Fällen durch die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte beurteilt.
Insofern vermag ich Ihre Frage, bis zu welchem Ausmaß Störungen von Kundgebungen legal sind, nicht zu beantworten und rege deshalb an, dass Sie sich in der Sache mit dem Polizeipräsidium Bonn in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
