Sehr geehrter Herr Grohs,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Die Beschilderung von Geschäften bzw. Ladenlokalen ist - wie auch eine Kontrolle der Beschilderung – keine kommunale Aufgabe. Die Geschäfte selbst entscheiden, ob und wie sie ihr Angebot oder ihr Produkt bewerben oder darüber informieren. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine deutsch- sprachige Beschilderung vorschreibt. Ob es sich um die Reparatur von Autofenstern oder um ein mediterranes gastronomisches Angebot handelt: Es steht jedem frei, dafür in Englisch, Italienisch oder Arabisch zu werben. Ich halte das auch für richtig. Gleichwohl kann ich Ihre Einwände nachvollziehen, denn in manchen Fällen wäre in der Tat ein Hinweis in deutscher Sprache hilfreich. Aber darüber befindet nicht die Stadtverwaltung.
Ihre grundsätzlichen Bedenken teile ich nicht. Weder ist fremdsprachige Beschilderung ein Indiz für Integration – jedenfalls nicht nur! – noch sind arabische, englische, türkische, spanische Beschriftungen pauschal gefährlich, aggressiv oder gar extremistisch. Von anderen Bürgerinnen und Bürgern höre ich, dass es ihnen sogar besonders gut gefällt, weil die Internationalität unserer Stadt dadurch deutlich wird. Auch wird oft auf andere Städte mit arabischen, türkischen o.a. Vierteln verwiesen, in denen ebenfalls Produkte und Dienstleistungen in der jeweiligen Sprache beworben werden. Was Sie also diesbezüglich ablehnen, finden andere Menschen besonders attraktiv.
Sollte Sie in Ihrem Viertel, Ihrer Nachbarschaft die Häufung von arabischer Werbung / Beschilderung beunruhigen, so empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit den Geschäftsleuten zu suchen. Denn nur durch Gespräche können Veränderungen, so sie gewünscht sind, herbeigeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
