Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Martina Blum am 09. September 2013
11519 Leser · 45 Stimmen (-11 / +34)

Mobilität und Verkehr

Sonderrechte für städtische Fahrzeuge in Bonn?

ist es städtischen Fahrzeugen erlaubt, mit Warnblinklicht, aber ohne Blaulicht und ohne Signalton Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wie z.B. rote Ampeln zu überfahren, anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit zu fahren? Ich konnte solches heute abend beobachten (22:10 Uhr am neuen Trajektknoten, rote Ampel auf B9 aus Richtung Godesberg mit Affenzahn überfahren, Warnblinkanlage auf mein Hupen eingeschaltet, mehrfahrer Spurwechsel auf der B9 und Reuterbrücke, anschließend kurz angehalten, mal kurz geguckt , erneut rote Ampel überfahren und auf Hausdorffstr. links abgebogen - bei Interesse stelle ich das Kennzeichen BN + 4-stellige Zahl gerne zur Verfügung).

Bekommen wir jetzt russische Verhältnisse in Bonn?

Mit freundlichen Grüßen
Martina Blum

+23

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 05. Dezember 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Blum,

von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind nach § 35 die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das bedeutet umgekehrt, dass städtische Fahrzeuge keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können.

Um der Sache weiter nachgehen zu können bitte ich um Angabe des Kennzeichens.

Mit freundlichen Grüßen