Sehr geehrter Herr Schuldt,
ich danke Ihnen sehr für Ihr Schreiben und Engagement zum Nichtraucherschutz.
Die Mitglieder des Bonner Stadtrates und ich sind wie Sie der Auffassung, dass der Nichtraucherschutz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, weiter gestärkt werden muss.
Ich darf Sie auf die aktuelle Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 1112530) zum Rauch- und Alkoholkonsumverbot hinweisen, die derzeit in den Ausschüssen beraten und am 20.10.2011 dem Rat der Stadt Bonn zur Entscheidung vorgelegt wird. Durch die damit verbundene Änderung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Bundesstadt Bonn" (Bonner Straßenordnung) wird ein weiterer Schritt zum Nichtraucherschutz auf öffentlichen Kinderspielplätzen getan.
Ihre Vorstellungen zum Nichtraucherschutz lassen sich aus rechtlichen Gründen leider nicht allesamt verwirklichen, da beispielsweise für ein Verkaufsverbot den Kommunen die gesetzliche Ermächtigung hierzu fehlt.
Dennoch bin ich sicher, dass durch die bevorstehende Änderung der Bonner Straßenordnung eine weitere Verbesserung des Nichtraucherschutzes erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
