Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Silvia Engels am 16. Dezember 2010
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Mobilität und Verkehr

Raser und Drängler

Sehr geehrter herr Nimptsch,

jeden Tag fahre ich auf der a 565 nach Rheinbach zur Arbeit und jeden tag spielen sich dieselben Dramen ab.

Der Abschnitt Richtung Meckenheim zwischen der Ausfahrt Bonn Verteilerkreis und Hardtberg ist eine Katastrophe.

Das PKW´s sich nichts ans Tempolimit halten ist schon bei diesem engen Streckenabschnitt schlimm genug aber das schwere LKW´s und auch Reisebuse einen hier permanent bedrängen und überholen finde ich langsam unverantwortlich.

Auch heute musste ich wieder erfahren wie ein schwerer LKW mit Anhänger der mind.100 kmh schnell war, mich mit nahem Auffahren sowie mit Lichthupe bedrängte um mich dann natürlich zu überholen.
Glauben Sie mir, ich bin kein ängstlicher Autofahrer und fahre diese Strecke beruflich seit 4 Jahren, aber in letzter zeit häufen sich diese Vorfälle derart das ich mich heute endlich dazu entschlossen habe Ihnen zu schreiben.

Gibt es denn keine Möglichkeit hier zu reagieren?
Vieleicht mit Radarfallen oder einem Überholverbot für LKW´s,
damit dieser Streckenabschnitt vieleicht etwas sicherer wird.

Für eine Antwort danke ich im voraus.

Frohe Festtage und guten Rutsch ins Neue Jahr

wünscht

Silvia Engels

+46

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 08. März 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Engels,

die Stadt Bonn selbst darf auf Autobahnen nur mit stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung und nur an Gefahrenstellen messen, also in Bereichen mit Unfallhäufungen und Streckenabschnitte, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Lärm- oder Umweltschutzes beschränkt ist. Nach einer Information der Unfallkommission bei der Bezirksregierung Köln tritt glücklicherweise in dem von Ihnen genannten Bereich eine Unfallhäufung nicht auf. Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zum Zwecke des Lärm- und Umweltschutzes müssen erst in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW einvernehmlich festgelegt werden. Der Abstimmungsprozess mit diesen Behörden soll in Kürze auf Initiative der Stadt Bonn angestoßen werden. Die Stadt kann hier durch die Beschränkung auf stationäre Anlagen in der Einsatzplanung nicht so flexibel reagieren. Zudem nimmt die Genehmigung und Errichtung einer stationären Anlage einige Zeit in Anspruch.

Mobile Anlagen für die Geschwindigkeitskontrolle darf die Stadt Bonn auf Autobahnen rechtlich nicht einsetzen. Die kurzfristige Überwachung des fließenden Straßenverkehrs auf Autobahnen mit mobilen Anlagen darf ausschließlich die Polizei vornehmen.

Ich habe Ihre Frage und Anregung daher an den Polizeipräsidenten weitergeleitet und darum gebeten, in dem von Ihnen genannten Autobahnabschnitt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen