Sehr geehrter Herr Schindler,
wie Sie eingangs Ihres Schreibens erwähnen, haben Sie die Entwicklungen in Duisburg zu den Fragestellungen hinsichtlich des Pützchens Marktes bewogen. Ich darf daher, bevor ich auf die einzelnen Punkte Ihres Schreibens eingehe vorausschicken, dass die tragischen Ereignisse bei der Duisburger Loveparade die Stadtverwaltung veranlasst haben, die Sicherheitskonzepte für Bonner Großveranstaltungen und somit auch für die Veranstaltung Pützchens Markt kritisch zu überprüfen. Als Ergebnis konnte innerhalb weniger Wochen ein erweitertes Sicherheitskonzept für Pützchens Markt erarbeitet werden, das von allen Beteiligten mitgetragen wurde und sich erstmalig in der Praxis bewährt hat. Die Einzelheiten dazu werden Ihnen aus eigener Anschauung bzw. aus der Lokalpresse bekannt sein.
Zu den einzelnen Punkten Ihrer Anfrage darf ich Folgendes ausführen:
Zu 1. + 2.
Grundsätzlich werden von der Verwaltung Zufahrtsgenehmigungen für die während Pützchens Markt gesperrten Bereiche nur an Anschriften verschickt, die sich innerhalb des gesperrten Bereiches befinden. Dies soll den Missbrauch solcher Genehmigungen möglichst weit eindämmen. Bei persönlicher Vorsprache wird mittels Vorlage des Personalausweises geprüft, ob eine Berechtigung zum Befahren des gesperrten Bereiches besteht. Bei mehreren Zufahrtsgenehmigungen wird auch der Verwendungszweck hinterfragt.
Es ist jedoch weder personell möglich noch verhältnismäßig jeder einzelnen Verwendung nachzugehen oder eine Höchstzahl festzulegen.
Grundstücksanlieger (das sind auch alle Besucher!) haben einen Anspruch auf Zufahrt zum Grundstück bzw. den umliegenden Bereich anzufahren. Einen Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum besteht hingegen nicht (auch nicht für Anwohner!). Deshalb kann auch kein Nachweis darüber gefordert werden, wo die einzelnen Fahrzeuge, für die eine Genehmigung beantragt wurde, geparkt werden.
Im Übrigen ist eine Zufahrt auch ohne Bescheinigung in der Zeit von 4-12 Uhr möglich, so dass in diesem Zeitraum auch „Fremdfahrzeuge“ legal im später gesperrten Bereich geparkt werden können. Beschwerden über mangelnden Parkraum wurden bislang äußerst selten an die Verwaltung herangetragen.
Zu 3.
Dass Wohnwagen und Kühlwagen von Schaustellern bereits teilweise zwei Wochen vor der Veranstaltung auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, ist sicherlich mit negativen Begleitumständen für die Anwohner verbunden. Ich habe daher die zuständigen Stellen der Verwaltung gebeten, hierauf im kommenden Jahr ein besonderes Augenmerk zu richten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten der offiziellen Wohnwagenabstellplätze im unmittelbaren Umfeld des Marktgeländes sehr begrenzt sind. Im Rahmen der im nächsten Jahr zu intensivierenden Überprüfungen kann letztendlich nur vor Ort entschieden werden, ob und welche Maßnahmen in solchen Fällen in Betracht kommen.
Zu 4.
Da es sich bei dem Parkplatz an der Gesamtschule nicht um einen öffentlichen Parkplatz, sondern um Privatgelände der Schule handelt, kann die Zufahrt nur denjenigen gestattet werden, die einen unmittelbaren Bezug zu diesem Gelände haben.
Zu 5.
Auch zu diesem Punkt habe ich veranlasst, dass hierzu im kommenden Jahr örtliche Überprüfungen stattfinden, wobei das Erfordernis des Dialogs mit der Anwohnerschaft seitens der Verwaltung im Vordergrund stehen sollte. Dazu plant die Verwaltung die frühzeitige Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner von Pützchen und Bechlinghoven und beabsichtigt eine Bürgerversammlung durchzuführen, bei der u. a. über die Organisation, Sperrzeiten und das Sicherheitskonzept von Pützchens Markt informiert werden soll.
Zu Ihren ergänzenden Ausführungen zur Verkehrssituation um den Bonner Verteilerkreis (Potsdamer Platz) möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.03.2009 (Drucksachen-Nummer: 0813216EB4) beschlossen, dass die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines so genannten Turbokreisverkehrs für den Potsdamer Platz erstellt. Die Verwaltung hatte daraufhin die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen aus Bochum mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. Im Rahmen der Untersuchung sollte geprüft werden, ob der Knotenpunkt in einen „Turbo-Kreisverkehr“ umgestaltet werden kann. Dabei wurde sowohl die geometrische Realisierbarkeit als auch die verkehrstechnische Funktionsfähigkeit nachgewiesen. Die Ergebnisse werden im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 25.11.2010 und am 30.11.2010 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vorgestellt. Die Untersuchung zeigt, dass mit einem Umbau die Situation auf den zu- und abführenden Straßen, insbesondere auf dem Lievelingsweg und dem Heinrich-Böll-Ring, zum Teil erheblich verbessert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
