Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

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Autor Helen Szemendera am 25. März 2013
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Bildung und Kultur

Privatschulen mit Privileg der Schülerauswahl?

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

derzeit bin ich damit beschäftigt, mit einigen Schwierigkeiten der Schulauswahl für weiterführende Schulen in Bonn zurecht zu kommen. Die offiziellen Kriterien der APO-SI, nach denen die SchulleiterInnen demnach die Schülerauswahl treffen, sind mir daher hinreichend bekannt.
Sie schrieben am 26.4. auf einen Beitrag in direktzu: (Zitat) "Im Falle eines Anmeldeüberhangs spielen Leistungskriterien keine Rolle. Aus rechtlicher Sicht sind daher bei der Entscheidung über die Schulaufnahme auch eingeschränkte und uneingeschränkte Schulformempfehlungen gleich zu behandeln.". Meine praktischen Erfahrungen damit sind leider anderer Natur:
Wir wohnen fußläufig etwa 600m vom Ernst-Kalkuhl-Gymnasium entfernt und meine Tochter hat die uneingeschränkte Gymnasialempfehlung erhalten. Dennoch wurde uns beim "Vorgespräch zu einer Anmeldung" (Herbst 2012) deutlich gemacht, dass bei insgesamt kleiner Schulplatzanzahl und dem Notendurchschnitt von 2,3 (Halbjahreszeugnis 3/2) wir uns im Februar eher nicht die Mühe machen sollten, im Ernst-Kalkuhl-Gynasium anzumelden. Mein Umhören im Schulumfeld ergibt nun, dass sehr zielgerichtet die Einser-Durchschnitts-SchülerInnen aufgenommen wurden, evtl abgesehen von Geschwisterkindern.

Meine Fragen daher:
1. Dürfen Privatschulen die Schülerauswahl anders als nach der APO-SI treffen?
2. Zu wieviel Prozent werden Privatschulen (kirchlicher oder anderer Träger) aus Steuermitteln, resp. aus den Elternbeiträgen finanziert? Rechtfertigt der Anteil der Eigenfinanzierung die Eigenmächtigkeit außerhalb der APO-Kriterien?

Mit freundlichem Gruß,
Helen Szemendera

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