Sehr geehrte Frau Wattenberg,
die zu den verfassungsmäßigen oder gesetzlichen Wahlen zugelassenen Parteien sind aufgrund eines Ratsbeschlusses aus Februar 2004 berechtigt, im Stadtgebiet Bonn auf eigenen "Dreieckständern" für sich oder für Veranstaltungen ihrer Ortsgruppen zu werben (sog. permanente Parteienwerbung). Dafür erhalten die Parteien auf Antrag Sondernutzungserlaubnisse, wobei die Anzahl der Ständer je Stadtbezirk im Ratsbeschluss begrenzt wird. Sofern die im Beschluss gemachten Vorgaben eingehalten werden und von den Ständern insbesondere keine Verkehrsbehinderungen ausgehen, besteht bei der geltenden Beschlusslage ein Anspruch der Parteien auf Erlaubniserteilung.
Einschränkungen aus stadtgestalterischer Sicht bestehen aktuell lediglich für den Bereich der Bonner Innenstadt.
Insofern gibt es derzeit keine behördliche Veranlassung, den Bürgerbund Bonn zur Entfernung der beschlusskonformen Dreieckständer aufzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
