Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Silke Eggert am 06. Juni 2014
15269 Leser · 14 Stimmen (-0 / +14)

Politik und Verwaltung

Parksituation für Anwohner im Alt-Tannenbusch / Görlitzer Str.

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich würde Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Ich bin Anwohnerin der Görlitzer Straße in Bonn Tannenbusch. Diese Straße endet in einen Wendehammer welcher 3/4 Halteverbot ist. Für uns Anwohner eine mehr als schlechte Situation, da es mehr Autos als Parkmöglichkeiten gibt. Für mich als Frau ist es schon aus Sicherheitsgründen mehr als schwierig Abends bzw. Spätabends in nächster Nähe zu meiner Wohnung einen Parkplatz zu bekommen. Demnach musste ich leider auch schon öfters im Wendehammer, somit im Halteverbot parken. Entsprechend habe ich etliche Verwarngelder bezahlen müssen, da das Ordnungsamt auch zu sehr später Stunde noch in unsere Straße fährt um "Knöllchen" zu verteilen. Schon mehrfach habe ich in den "Anhörbogen" zum Verwarnungsgeld gefragt warum der Wendehammer nicht vollständig beparkt werden kann, die Antowort Ihrer Verwaltung: wegen der Feuerwehr!!!! - Dies ist für mich verständlich wenn da nicht genau 50 Meter weiter der Wendehammer von der Schneidemühler Straße vollständig zugeparkt werden darf!

Mein Frage: Wie kann das sein?
Der Wendehammer der Görlitzer Straße darf nicht zugeparkt werden wegen der Zufahrtsmöglichkeit der Feuerwehr aber der Wendehammer der parallel verlaufenden Schneidemühler Straße mit der gleichen Wohnungsbebauung und Ausrichtung darf zugeparkt werden. Dort sind sogar die Parkplätze auf dem Asphalt aufgezeichnet!!!! Muss dort im Ernstfall nicht auch die Feuerwehr die Möglichkeit der Zufahrt haben? - Oder sollen dort die Wohnhäuser niederbrennen? Der Widerspruch ist wohl nicht zu übersehen!!! Warum kann man nicht auch auf der Görlitzer Straße Anwohner-Parkausweise machen? - Ich bin sofort bereit hierfür eine jährliche Gebühr zu zahlen wenn ich im Gegenzug auch einen Parkplatz habe!!!

Ich hoffe das hier endlich mal etwas unternommen wird, denn hier geht es nicht darum auf einen Parkplatz zu pochen sondern vielmehr um die Fehlplanung seitens der Stadt Bonn mit ihren Halteverbotsschildern!!!

Liebe Grüße
Silke Eggert

+14

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 25. Juli 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Eggert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Wendekreis in der Schneidemühler Straße gilt absolutes Halteverbot mit Ausnahme der bis knapp zur Hälfte markierten Parkflächen. Außerhalb darf dort nicht einmal gehalten werden. Ebenso wenig darf auf der markierten Sperrfläche gehalten werden.

Die Verkehrsregelung auf der Görlitzer Straße ist aus meiner Sicht für die dortigen Anwohner sogar noch günstiger, da auf einem Teil des Wendekreises geparkt, auf dem restlichen Abschnitt geladen (eingeschränktes Haltverbot) werden darf.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Parksituation sehr schwierig ist. Das liegt an der Anzahl der Fahrzeuge, die die legalen Parkmöglichkeiten bei weitem überschreitet. Bei den heutigen Verkehrsverhältnissen lässt es sich leider nicht immer vermeiden, unter Umständen einen längeren Fußweg in Kauf nehmen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen