Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Y Me. am 08. September 2010
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Bildung und Kultur

OGS-Elternbeitrag

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

mein Kind wurde am 31.08.2010 eingeschult. Das Kind durften wir schon mittags nach Hause mitnehmen. Wir mussten trotzdem für den OGS-Platz den vollen Preis (150 Euro) für den ganzen August bezahlen! Die nette Dame von der Stadt Bonn erklärte mir am Telefon: das ist die Satzung der Stadt Bonn.

Ich finde so etwas unverschämt. Könnten Sie mir vielleicht eine nachvollziehbare Erklärung dafür geben oder verraten, wie ich das Geld zurückbekommen kann?

mfg Mehd.

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 05. November 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Mehd, sehr geehrter Herr Mehd,

wie ich Ihrer Anfrage entnehmen kann, haben Sie bereits telefonisch Kontakt mit der Stadt Bonn aufgenommen und sich über die Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge in Offenen Ganztagsschulen informiert. Hierbei erhielten Sie die zutreffende Auskunft, dass die Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen einer Satzung geregelt ist. Hierbei handelt es sich um die "Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für die offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn". Diese Satzung wurde durch den Rat der Stadt Bonn am 27. Mai diesen Jahres beschlossen und trat zum 1. August 2010 in Kraft. Der vollständige Satzungstext steht Ihnen auch auf der Internetseite der Stadt Bonn www.bonn.de unter der Rubrik Bürgerdienste A-Z, Stichwort "Elternbeiträge" zur Verfügung.

Neben der Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrags, abhängig von der Einkommensgrenze, ist in dieser Satzung in § 7 Abs. 2 unter anderem geregelt, dass der Beitragszeitraum grundsätzlich das Schul- / bzw. Kindergartenjahr ist. Hierbei ist der Zeitraum 1. August. bis 31. Juli des Folgejahres festgeschrieben.

Laut § 7 Abs. 1 beginnt die Beitragspflicht mit Beginn des Schuljahres, folglich also dem 1. August des laufenden Jahres. Da auch in den Ferienzeiten ein entsprechender Elternbeitrag zu entrichten ist (§7 Abs. 2 S. 3) besteht für Sie die Beitragspflicht auch für den Monat August. 2010.

Soweit in diesen Ferienzeiten durch die Offenen Ganztagsschule Betreuungsmaßnahmen angeboten werden, haben Sie aus der Zahlungsverpflichtung resultierend selbstverständlich auch bereits vor dem Einschulungstermin einen Anspruch auf Teilnahme Ihres Kindes am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule. Da ich Ihrer Anfrage nicht entnehme welche Schule Ihr Kind besucht, kann ich allerdings keine Aussage dazu treffen, in welchem Zeitraum in den Sommerferien eine Ferienbetreuung an dieser Schule angeboten wurde.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen helfen, die Erhebung des Elternbeitrags für die Betreuung Ihres Kindes in der Offenen Ganztagsschule nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen