Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Jutta Knoll am 26. Juli 2010
22714 Leser · 76 Stimmen (-1 / +75)

Gesellschaft und Soziales

öffentliche Förderung der Mini Mäuse

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, wie Familie und Arbeit miteinander vereinbart werden können. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder plant, ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem ersten Geburtstag einzuführen. Wissen Sie, wie es in Ihrer Stadt um das Thema bestellt ist?

Für ein kleines Kind in Bonn einen guten Betreuungsplatz zu finden, der bezahlbar ist, kommt einer Schatzsuche gleich!!!

Es stimmt uns traurig, dass Sie das Budget der Kommune in die verschiedensten Projekte investieren – nur nicht in die Entwicklung der Bonner Kinder. Warum nutzt gerade eine Stadt wie Bonn, als Bundesstadt, UN-Stadt und Standort mit zwei DAX-30 Unternehmen, nicht die Chance, sich mit diesem Thema zu profilieren.

Unsere Kita (Mini Mäuse), die gut 200 Kinder in der Betreuung hat, versucht schon seit ca. 2 Jahren eine öffentliche Förderung zu bekommen. Seit dieser Zeit werden immer wieder neue Anforderungen und Argumente aufgebracht, warum dies nicht möglich ist. Jetzt steht ein anerkannter Träger mit gutem Ruf bereit, die Kita zu übernehmen – aber die Stadt spielt nicht mit.

Mit welchem Recht müssen die Eltern der Mini Mäuse hier für öffentliche Versäumnisse und finanzielles Missmanagement der Stadt Bonn in den vergangenen Jahren gerade stehen?

Was würden Sie machen, wenn alle Eltern der Mini Mäuse ihren gesetzlichen Anspruch geltend machen?

Wie will Bonn als Standort für Unternehmen und Arbeitnehmer interessant bleiben, wenn im Vergleich zu anderen Städten wie z.B. Düsseldorf die Öffentliche KITAversorgung eine Katastrophe ist?

Ab 2013 müssen Sie doch sowieso für 35% der unter Dreijährigen Betreuungsplätze anbieten, warum nutzen Sie dann nicht die Gelegenheit, auf bestehende, gute Infrastruktur wie die Kita Mini Mäuse zurückzugreifen?

Wir können uns nicht vorstellen, dass Ihnen bewusst ist, was in Bezug auf dieses Thema in Bonn passiert – bzw. nicht passiert.

Bitte kümmern Sie sich mehr um die Entwicklung unserer Kinder!

Mit freundlichen Grüßen

Die Elternschaft der Mini Mäuse

+74

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 23. August 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Eltern der Mini-Mäuse-Kinder,

vielen Dank für Ihre Anfrage an "direktzu.de Jürgen Nimptsch", die ich Ihnen auf diesem Wege gerne beantworte.

Auch in der Bundesstadt Bonn - in der Verwaltung und auch in den zuständigen politischen Gremien - hat das Thema "Kinderbetreuung" sowohl für den sogenannten "Rechtsanspruchsbereich", d.h. für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt als auch für die unter 3-jährigen Kinder eine hohe Priorität.

Dies wird daran deutlich, dass jedes Bonner Kind über 3 Jahre, welches einen Betreuungsplatz benötigt, in Bonn damit auch versorgt werden kann. Darüber hinaus verfügt Bonn über ein für Nordrhein-Westfalen vergleichsweise gut ausgebautes System an Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Tagespflegestellen.

Mit der im Februar 2010 vom Stadtrat beschlossenen Jugendhilfeplanung für das kommende Kindergartenjahr 2010/2011 werden - die Realisierung aller geplanten Baumaßnahmen in diesem Zeitraum vorausgesetzt - insgesamt 1.604 Plätze für die Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder zur Verfügung stehen. Dazu kommen weitere 638 Plätze in Tagespflege. Unter Berücksichtigung des Angebotes in betrieblichen und privatgewerblichen Einrichtungen wird zum Ende des Kindergartenjahres 2010/2011 eine Versorgungsquote von rund 32 % für Bonner Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren erreicht.

Um dies zu erreichen, werden u.a. zurzeit aus Mitteln des Konjunkturpaketes II rund 7,3 Mio Euro in den Neubau von Kindergärten investiert. Dies ist eine nicht unbeträchtliche Summe, aus der Sie ableiten mögen, welche Bedeutung der Schaffung von Betreuungsplätzen in Bonn als "Investition in die Zukunft" beigemessen wird. Hinzu kommen natürlich noch die laufenden Betriebskosten, die durch die neuen Kindergärten entstehen und auf Dauer finanziert werden müssen.

Im Vergleich zu anderen Städten in unserem Land positioniert sich Bonn daher mit einem guten Angebot an Kinderbetreuung und belegt dabei einen der vorderen Plätze.

Die Kindertageseinrichtung "Mini-Mäuse" hält ein Betreuungsangebot in Form einer privatgewerblichen Einrichtung vor, das sich ausschließlich über Elternbeiträge finanziert, dafür aber über die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Betreuungsangebote hinausgeht und sicher auch deswegen von Eltern in Anspruch genommen wurde und wird.

In den vergangenen Jahren gab es in der Tat eine Reihe von Kontakten zwischen der Einrichtung bzw. dem Träger und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn sowie dem Landesjugendamt. Dabei ging es i.d.R. um die Herstellung bzw. die Sicherstellung von dem KiBiz entsprechenden Bedingungen für eine Kinderbetreuung in einer Einrichtung.

Zu der Frage der öffentlichen Förderung der Kindertageseinrichtung "Mini-Mäuse" ist anzumerken, dass diese die Anerkennung des Betreibers als gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe voraussetzt. Dies ist bei dem derzeitigen Träger der Kindertageseinrichtung nicht der Fall.

Die Bedeutung des Betreuungsangebotes in der Kindertageseinrichtung "Mini-Mäuse" für die Kinder bzw. die Erziehungsberechtigten mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mir durchaus bewusst. Gerade privat-gewerbliche Einrichtungen können ein sehr flexibles Angebot (Öffnungszeiten, Schließzeiten) unterbreiten, das in öffentlich geförderten Einrichtungen nicht vorgehalten werden kann. Dort orientiert sich das Angebot an der Finanzierbarkeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Pauschalen. Dabei gehört eine Betreuungszeit von 45 Stunden durchaus auch zu den Regelangeboten einer öffentlich geförderten Einrichtung, darüber hinaus gehende Betreuungszeiten können allerdings nicht geleistet werden.

Im Ergebnis ist die Verwaltung am Erhalt eines Betreuungsangebotes für die Kinder der Einrichtung "Mini-Mäuse" sehr interessiert. Nach wie vor und ganz aktuell finden daher Gespräche und Überlegungen statt, wie die Zukunft der Einrichtung abgesichert werden kann. Auch mit einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe steht die Verwaltung in der Angelegenheit in Verbindung, so dass ich die Wertung "aber die Stadt spielt nicht mit" hier nicht nachvollziehen kann.

Für das neue Kindergartenjahr kann ich allerdings keine Perspektive für einen Übergang der Einrichtung in ein öffentlich gefördertes Angebot eröffnen. Inwieweit dies für kommende Kindergartenjahre möglich ist, hängt weitgehend vom Fortgang von Gesprächen und dem Verhalten des Landes hinsichtlich der Bewilligung von Platzkontingenten ab.

Mit freundlichen Grüßen