Sehr geehrter Herr Schuldt,
das erst kürzlich verschärfte Nordrhein-Westfälische Nichtraucherschutzgesetz gilt unter anderem in allen Bonner Schulen sowie in den in Bonn befindlichen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Hier besteht ein uneingeschränktes Rauch- verbot sowohl für die Innen- als auch für die Außenbereiche der jeweiligen Einrichtungen. Dasselbe gilt für Schulveranstaltungen außerhalb der Schul- grundstücke. Erkenntnisse, dass in diesen Erziehungs- und Bildungsein- richtungen in Bonn das Rauchverbot missachtet wird, liegen mir bislang nicht vor. Konkreten Hinweisen und Anzeigen würde aber jeweils nachgegangen.
In Sport- und Freizeiteinrichtungen sieht das Gesetz ebenso Rauchverbote vor, jedoch nicht auf den Freiflächen der Bonner Freibäder und auf Sportplätzen, sondern nur in abgeschlossenen Räumlichkeiten der Einrichtungen.
Auf den im Stadtgebiet Bonn befindlichen Kinderspielplätzen wurde im Nov- ember 2011 in die Bonner Straßenordnung im Übrigen ein absolutes Rauch- verbot aufgenommen, womit die Stadt Bonn sogar weitergehende als die im Nichtraucherschutzgesetz vorgesehenen Verbote zu Gunsten der Kinder ge- regelt hat.
Aus den vorgenannten Gründen halte ich den Schutz von Kindern und Jugend- lichen vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in den von Ihnen genannten öffentlichen Einrichtungen innerhalb des Bonner Stadtgebietes für gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
