Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Olga Sauter am 29. November 2011
12633 Leser · 52 Stimmen (-4 / +48)

Bildung und Kultur

Nachhilfe für Kinder der Alleinerziehenden

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich würde Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Ich bin alleinerziehend, habe einen Sohn und arbeite Teilzeit. Mein Einkommen reicht leider nicht aus um den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, ich bin auf die Unterstützung des Jobcenters Bonn angewiesen.

Mein Sohn geht auf ein Gymnasium wo er allerdings hier und da Probleme hat. Diese sollten auf Rat von Fachlehrern durch Nachhilfeunterricht gelöst werden.

Mit Begeisterung habe ich von dem Bildungs- und Teilhabepaket erfahren, da ich selbst nicht in der Lage wäre die Nachhilfe zu bezahlen. Um die Hilfe beantragen zu können, musste ich bereits eine Nachhilfekraft angagiert haben um den Anbieter und die Kosten angeben zu können.

Mitte September hatte ich den Antrag an die zuständige Behörde abgeschickt. Am 30.11. hatte ich nochmals angerufen, da bis dahin nichts geschehen war und ich nicht in der Lage war weiterhin die Kosten zu tragen.

Es wurde mir mitgeteilt, dass der Bearbeitungsstand der Anträge gerade mal bei mitte Juli läge und es noch mindestens 3 Monate dauern würde, bis mein Antrag bearbeitet wird. Auf die Anmerkung, dass ich nicht in der Lage bin es solange vorzustrecken, wurde mir geraten "noch ein wenig Geduld zu haben". Soweit zur Vorgeschichte.

Meine Frage ist:

Hat mein Sohn eine Möglichteit weiterhin den Nachhilfeunterricht zu bekommen, sprich evtl. eine andere Anlaufstelle, die das Geld vorstrecken kann oder wird er die Schulform wechseln müssen aufgrund der Unterbesetzung in den Ämtern?

Ich danke Ihnen lieb im Voraus und hoffe auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

+44

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 21. Februar 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Sauter,

gerne beantworte ich die Frage zu Ihrem Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Am 27.09.11 wurde Ihnen von der Schule die Notwendigkeit einer Nachhilfeförderung für Ihren Sohn bestätigt. Diese Bestätigung haben Sie mit dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen am 11.11.11 bei der Servicestelle für Bildung- und Teilhabe eingereicht.

Mit Bescheid vom 06.12.11 wurden Ihnen die gewünschten Leistungen bewilligt, mit einer Anlage zum Nachweis der tatsächlich erbrachten Nachhilfe.
Diesen Vordruck schicken Sie bitte nach Abschluss der Lernförderung ausgefüllt an die Servicestelle zurück. Danach erfolgt die Abrechnung der Kosten zwischen der Servicestelle und der Person, die die Lernförderung durchgeführt hat.
Falls Sie den Bewilligungsbescheid nicht erhalten haben, übersende ich Ihnen diesen und den Abrechnungsvordruck erneut auf dem Postweg.

Die Bewilligung der beantragten Leistungen erfolgte innerhalb eines angemessenen Zeitraums von drei Wochen nach Eingang bei der Servicestelle für Bildung- und Teilhabe.

Mit freundlichen Grüßen