Sehr geehrte Frau Sauter,
gerne beantworte ich die Frage zu Ihrem Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Am 27.09.11 wurde Ihnen von der Schule die Notwendigkeit einer Nachhilfeförderung für Ihren Sohn bestätigt. Diese Bestätigung haben Sie mit dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen am 11.11.11 bei der Servicestelle für Bildung- und Teilhabe eingereicht.
Mit Bescheid vom 06.12.11 wurden Ihnen die gewünschten Leistungen bewilligt, mit einer Anlage zum Nachweis der tatsächlich erbrachten Nachhilfe.
Diesen Vordruck schicken Sie bitte nach Abschluss der Lernförderung ausgefüllt an die Servicestelle zurück. Danach erfolgt die Abrechnung der Kosten zwischen der Servicestelle und der Person, die die Lernförderung durchgeführt hat.
Falls Sie den Bewilligungsbescheid nicht erhalten haben, übersende ich Ihnen diesen und den Abrechnungsvordruck erneut auf dem Postweg.
Die Bewilligung der beantragten Leistungen erfolgte innerhalb eines angemessenen Zeitraums von drei Wochen nach Eingang bei der Servicestelle für Bildung- und Teilhabe.
Mit freundlichen Grüßen
