Sehr geehrte Frau Germscheid,
vielen Dank für Ihren Vorschlag vom 13.02.2014, durch den die 4-Spur-Regelung während der Brückensanierung wieder thematisiert wird. Die Stadtverwaltung freut sich über jeden Hinweis, der möglicherweise zu einer Verkehrsentlastung in dieser Zeit führen könnte.
Zu Ihrem konkreten Hinweis hat der für die Brückensanierung zuständige Landesbetrieb Straßen NRW auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:
„Der Einsatz von baulichen Höhenbegrenzungen im Zulauf der Rheinbrücke Bonn-Nord ist leider nicht zielführend. Ziel ist es, sämtliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht > 3,5 t herauszunehmen.
Bei Fahrzeugen zwischen 3,5 t und 7,5 t kann das zulässige Gesamtgewicht nicht immer mit der Höhe des Fahrzeuges in Zusammenhang gebracht werden.“ Das bedeutet, dass Fahrzeuge in diesem Gewichtsbereich möglicherweise die Sperre passieren könnten bzw. durchaus leichtere Fahrzeuge die entsprechende Höhe überschreiten könnten und damit ebenfalls der Sperrung unterliegen würden.
Leider kann lt. Landesbetrieb Straßen NRW daher Ihr Lösungsvorschlag nicht umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
