Sehr geehrter Herr Iglesias,
nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen kommt die Anlage eines Zebrastreifens nur dann in Betracht, wenn bestimmte Verkehrsstärken vorliegen. So wird die Anlage ab einer Fußgängerverkehrs- stärke ab 100 querenden Personen/Spitzenstunde empfohlen (bezogen auf die KFZ Menge in der Bornheimer Straße).
Bei einer aktuellen, an der Einmündung Eifelstraße durchgeführten Zählung, konnte dieser Wert bei Weitem nicht erreicht werden, so dass eine Einrichtung nicht empfohlen werden kann.
Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen des Neubaus (Obi) die Höchst- geschwindigkeit bereits von 50 auf 30 km/h abgesenkt worden ist. Durch die Ampelanlage ergeben sich zudem immer wieder größere Lücken im Verkehr, die eine problemlose Querung ermöglichen. Unsichere Verkehrsteilnehmer können die an den Einmündungen Ellerstraße (ca. 120 m) oder Hochstaden- ring (ca. 160 m) vorhandenen Querungsmöglichkeiten nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
