Sehr geehrter Herr Wachs,
die Anfertigung der Kennzeichen für Kraftfahrzeuge obliegt ausschließlich den jeweiligen Schildermachern. Diese legen ihre Preise für die unterschiedlichen Kennzeichen in Eigenverantwortung fest.
Nach der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (hier Gebühren-.Nr. 221) ist die Zulassungsstelle verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 10,20 EURO für die Zuteilung eines sog. Wunschkennzeichens zu erheben. Um ein Wunschkennzeichen handelt es sich immer dann, wenn ein Kennzeichen nicht aus der vorgegebenen Serie vergeben wird.
Da der Stadt Bonn hier keinerlei Ermessensspielraum eingeräumt wird, ist mir leider eine kulantere Regelung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
