Sehr geehrter Herr Schulz,
ihre Enttäuschung darüber, dass die Stelle einer Lehrerin/eines Lehrers für Sonderpädagogik an der KGS Engelsbachschule nur für Bewerberinnen und Bewerber mit römisch-katholischer Konfession ausgeschrieben war, kann ich gut verstehen. Ebenso kann ich nachvollziehen, dass dies heute, gerade vor dem Hintergrund von Inklusion, als nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Die Engelsbachschule musste aber bei der Stellenausschreibung die für sie bindenden Regelungen des § 26 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW beachten.
Danach müssen Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen der entsprechenden Konfession angehören.
Eine eventuelle Änderung dieser die Schule bindende Regelung kann nur vom Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen werden dort gerade diskutiert und befinden sich auf dem parlamentarischen Weg.
Ich bitte um Verständnis, dass auch mir auf Grund der gesetzlichen Regelung derzeit keine andere Antwort möglich ist.
Wie mir berichtet wurde, haben Sie zwischenzeitlich eine Anstellung in Rheinland-Pfalz gefunden. Dazu beglückwünsche ich Sie und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
