Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Christian Masuch am 25. Juli 2011
12375 Leser · 53 Stimmen (-4 / +49)

Mobilität und Verkehr

Halteverbot Eduard-Otto-Str. / Stau

Sehr geehrter Her Nimpsch,

ich wohne in Kessenich und habe folgendes Anliegen:

auf der Eduard-Ottostrasse in Höhe Haus 32 parken häufig Autos auf der Fahrbahn. Da es sich hierbei um eine stark befahrende Nebenstrasse handelt auf der u.a. auch Busse fahren, kommt es häufig zu unnötigen Staus. Die weitere Folge ist, dass Radfahrer dann versuchen am Stau vorbei zukommen, indem sie den Weg Richtung Hausdorffstr. über dem Bürgersteig nehmen.
Besteht hier nicht die Möglichkeit ein Halteverbot einzurichten, dass das Parken auf der Fahrbahn, zumindest zur Haupverkehrszeit, unterbindet?

Mit freundlichen Grüßen aus Kessenich

Christian Masuch

+45

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 17. Oktober 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Masuch,

ich danke Ihnen für Ihre Anregung zu der Verkehrssituation in der Eduard-Otto-Straße. Das Parken auf der Fahrbahn in dem von Ihnen genannten Bereich der Eduard-Otto-Straße ist nicht verboten und insbesondere im Rahmen der Verkehrsberuhigung und Einrichtung der Tempo 30-Zone auch so gewollt.

Der durch parkende Autos entstehende Engpass bremst den Verkehr - und nicht nur den Busverkehr - in Richtung Burbacher Straße ab, da er bei Gegenverkehr warten muss. Nach Auskunft der Stadtwerke Bonn entstehen durch diese Maßnahme keine gravierenden Wartezeiten für den Busverkehr. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und den in solchen Zonen gewünschten geschwindigkeitshemmenden Maßnahmen in der Regel nicht mit einer völlig behinderungsfreien Nutzung durch den ÖPNV einher gehen kann.

Die Entscheidung zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs wurde zu Gunsten des damit verbundenen Sicherheitsgewinns getroffen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den von Ihnen vorgeschlagenen Wegfall von Parkraum wäre nach Auffassung des Straßenverkehrsamtes nicht zu erwarten. Im Gegenteil - wie Sie einem weiteren an mich gerichteten Beitrag entnehmen können, gibt es auch aktuell Hinweise zu Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Straßenabschnitt.

Daneben bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass die Parksituation in Kessenich generell sehr schwierig ist, da die überwiegend alte Bebauung kaum Stellplätze auf privatem Grund bietet und die dortigen Anwohner auf Parkraum im öffentlichen Bereich angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen