Sehr geehrte Frau Karakaya,
zunächst bin ich über Ihre Nachricht froh, dass es Ihrem Bekannten in Anbetracht der Umstände gesundheitlich wieder besser geht und wünsche ihm eine baldige Genesung.
Der Fachbereich Verkehrslenkung und Verkehrsregelung bestätigte mir auf meine Nachfrage, dass die Unfallsituation auf der Hausdorffstraße in früheren Jahren unauffällig war und sich die Situation im Zusammenhang mit der Sanierung bedauerlicherweise geändert hat. Seit 2009 haben sich im Bereich zwischen Bergstraße und Hindenburgplatz acht Verkehrsunfälle ereignet. Hierbei wurde ein Mensch, vermutlich Ihr Bekannter, verletzt, während bei den anderen Unfällen Sachschaden entstand. Die Unfälle ereigneten sich nach den vorliegenden Informationen über den gesamten Tagesverlauf verteilt und fanden alle bei Nässe, Regen oder Schneeglätte statt. Über die Unfallursachen liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aufgrund der Geschehnisse wurde die neue Fahrbahnoberfläche bereits zeitnah von der Stadtverwaltung gesondert bautechnisch überprüft, mit dem Ergebnis, dass z.B. die Griffigkeit der Fahrbahndecke gut und nicht zu beanstanden ist.
Die Neuinstallationen stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen haben sich dauerhaft nicht bewährt. Die Standorte dieser Anlagen werden schnell durch die Erfahrungen der Kraftfahrer, Meldungen im Rundfunk oder aktueller GPS-Programme bekannt. Die Kraftfahrer richten sich anschließend darauf ein, bremsen rechtzeitig vor der Anlage ab und beschleunigen dahinter wieder. Außerdem sind solche Anlagen oftmals dem Vandalismus ausgesetzt, was regelmäßig erhebliche Unterhaltungskosten nach sich zieht. Aus diesem Grunde hat sich die Stadtverwaltung schon seit einigen Jahren dafür entschieden, mobile Geschwindigkeitsüberwachungen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Aufgrund der Unfallereignisse werden solche Messungen bereits seit einiger Zeit in der Hausdorffstraße durchgeführt und ich versichere Ihnen, dass die Stadtverwaltung mobile Geschwindigkeitsüberwachungen dort auch zukünftig vornimmt und sich in enger Zusammenarbeit mit der Polizei abstimmt. Nach den bislang gesammelten Erfahrungen wurde im Zeitraum der mobilen Geschwindigkeitsmessung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h allerdings nur selten und in einem geringen Umfang im Verwarnungsgeldbereich überschritten.
Mit freundlichen Grüßen
