Sehr geehrter Herr Gottstein,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anregung, an der Einmündung des Kieferwegs in den Haager Weg einen Verkehrsspiegel aufzustellen.
Für den Haager Weg gilt die innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Die Einmündung des Kiefernwegs ist mit einem Stopp-Schild beschildert.
Die Situation an der Einmündung des Kiefernwegs in den Haager Weg ist im Hinblick auf Unfallereignisse unauffällig. Insbesondere haben sich hier in den vergangenen Jahren keine typischen Vorfahrtsunfälle ereignet, so dass im Grunde keine Notwendigkeit für zusätzliche den Verkehr regelnde Maßnahmen besteht.
Verkehrsspiegel waren früher Verkehrszeichen und damit Bestandteil des so genannten Verkehrszeichenkatalogs der Straßenverkehrsordnung. Damals wurden Verkehrsspiegel an sehr unübersichtlichen Stellen von der Stadt Bonn als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger aufgestellt.
Die Erfahrung mit Verkehrsspiegeln hat gezeigt, dass diese nicht unbedingt eine Steigerung der Verkehrssicherheit erzeugen. Um einen möglichst großen Betrachtungswinkel zu erreichen, muss der Spiegel gewölbt sein. Durch das mit der Spiegelwölbung erzeugte Zerrbild ergibt sich aber gleichzeitig der Nachteil, dass Entfernungen und Geschwindigkeiten sich nähernder Fahrzeuge nur sehr schwer abgeschätzt werden können. In der Vergangenheit wurden diese vielfach unterschätzt, was ebenfalls zu unfallträchtigen Situationen führte. Hierbei stellt sich im Ernstfall die Haftungsfrage, die dann auch den Aufsteller des Verkehrsspiegels betreffen kann. Aus diesen Gründen stellt die Stadt Bonn seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung keine eigenen Verkehrsspiegel mehr auf.
Mit freundlichen Grüßen
