Sehr geehrte Frau Ramalho,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie sich über das Problem von freilaufenden Hunden im Bereich der Rheinpromenade äußern.
Beschwerden von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über freilaufende Hunde erreichen immer wieder die Stadtverwaltung. Vor allem sind es Jogger oder Fahrradfahrer, die sich besonders in den Grünanlagen und im Rheinuferbereich durch die nicht angeleinten Hunde sehr unsicher fühlen.
Daher hat die Stadt Bonn in ihrer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Bonner Straßenordnung - StrO) vom 19. Dezember 2008 folgende Bestimmung verankert: "Hundehalter und diejenigen, denen die Aufsicht über Hunde übertragen ist oder die diese Aufsicht tatsächlich ausüben, haben dafür zu sorgen, dass ihre Hunde in den Anlagen und den U-Bahn-Anlagen an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für behördlich ausgewiesene Freilaufflächen."
Ich verkenne auch nicht, dass Hunde täglich ausgeführt werden müssen und entsprechend ihrem Bewegungsdrang auch gerne einmal "von der Leine" gelassen werden, um frei und ausgedehnt herumzulaufen. Um diesem Gesichtspunkt angemessen zu begegnen, wurden vor einiger Zeit in allen Stadtbezirken spezielle Hundeauslaufflächen eingerichtet, auf denen Hunde auch unangeleint herumtollen dürfen.
Der Stadtordnungsdienst kontrolliert an vielen Stellen im Stadtgebiet das Anleingebot und versucht, Hundehalter zur Nutzung der Auslaufflächen zu bewegen. Leider gelingt das nur sehr eingeschränkt. Daher lässt es sich nicht vermeiden, dass auch immer wieder Verstöße zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld entsprechend geahndet werden müssen. Der Stadtordnungsdienst führt die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch und kann daher nicht immer und überall präsent sein. Dafür bitte ich um Verständnis.
Ich habe Ihren Brief jedoch zum Anlass genommen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst noch einmal problembewusst zu machen und um verstärkte diesbezügliche Kontrollen gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
