Sehr geehrte Frau K.,
die Stadt Bonn bestimmt im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Bauleitplanung und in Abstimmung mit den landesplanerischen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen, welche Nutzung an welcher Stelle des Stadtgebietes stattfinden darf. So werden Flächen für Wohnen, Gewerbe, Erholung, Verkehr etc. und Freiflächen für Landwirtschaft, Naturschutz usw. definiert.
So sind auch Flächen in Gewerbegebieten ausgewiesen, auf denen grundsätzlich ein Möbelhaus möglich wäre. Und Möbelhäuser benötigen große zusammenhängende Flächen. Wenn jedoch die Grundstückseigentümer ihre Flächen an andere Unternehmen vermieten oder verkaufen (z.B. Baustoff- oder Autohandel, Büros, Fastfood-Restaurants, Tankstellen und Autowaschanlagen), stehen diese Flächen für ein Möbelhaus nicht mehr zur Verfügung. Auch befindet sich der Markt in ständiger Bewegung, (auch) Möbelhändler schließen oder verlagern ihre Standorte, häufig – nicht immer - werden die leerstehenden Gebäude dann aber auch wieder von Möbelhändlern bezogen.
Auf Grund der enormen Grundstücksflächen, welche die heutigen Möbelhäuser benötigen, siedeln sie sich häufig gerne im Umland der großen Städte an, wo Grundstücke in ausreichendem Maß und i.d.R. zu deutlich niedrigeren Preisen vorhanden sind. So hat sich beispielsweise vor einigen Jahren ein großes Möbelhaus in unserer Nachbarstadt Bornheim angesiedelt. Ein weiteres Möbelhaus hat sich aus Tannenbusch dorthin verlagert, weil sich die Rahmenbedingungen für Möbelhäuser in den vergangenen Jahren verändert haben.
Weiterhin hat die Stadt Bonn ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufgestellt, das regelt, an welcher Stelle welche Art von Einzelhandel zugelassen werden kann. Das A-Zentrum ist die Bonner Innenstadt, die B-Zentren sind die Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf. In den Zentren dieser Kategorie ist jedweder Einzelhandel grundsätzlich und in (fast) jeder Größenordnung zulässig. Die zahlreichen C-Zentren in den Ortsteilen dienen vor allem der Versorgung der Bevölkerung vor Ort.
Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass sich ein größeres Elektronikgeschäft in der Bonner Innenstadt angesiedelt hat. Auch haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Marken-Shops internationaler Labels sowie der Bonner Lokalmatador Haribo Ladenlokale in der City eröffnet. Welche Marken jedoch konkret in welches Ladenlokal einziehen, darauf hat die Stadt Bonn keinen Einfluss. Die Entscheidung hierüber liegt alleine in den Händen von Vermietern und Mietern. Die häufigsten zu beantwortenden Fragen sind solche nach Größe und Zuschnitt des Ladens, nach der Lauflage und letztlich nach der finanziellen Seite (Miete und Nebenkosten).
Meine Planungsverwaltung hat in Verbindung mit den anderen Ämtern die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Bonner Zentren geschaffen. Die Wirtschaftsförderung vermarktet den Standort Bonn – gemeinsam mit den City- und Stadtmarketingvereinen – nach außen und hilft bei Ansiedlungsvorhaben.
Die Grundlagen für die o.g. Themen finden Sie im Internet unter
• http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/...
• http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/...
• http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtver...
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Sollten Sie jedoch noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, diese an meine Fachämter, das Stadtplanungsamt und die Wirtschaftsförderung, zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
