Sehr geehrter Herr von Berg,
für die Fahrzeuge des Stadtordnungsdienstes hat die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen ausgestellt. Dadurch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt - aus dienstlich notwendigen Gründen - auch dort fahren zu dürfen, wo es sonst nicht erlaubt ist.
Von diesen Ausnahmegenehmigungen wird restriktiv und nur dann Gebrauch gemacht, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Mit einer „Sheriff-Mentalität“ hat dies nichts zu tun.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger täglich mit Beschwerden und der Bitte um Hilfe an den Stadtordnungsdienst wenden. Gerade in den Sommermonaten gilt dies insbesondere für die Rheinufer- bereiche, die dann von der Bevölkerung intensiv, aber nicht immer im Rahmen des Erlaubten genutzt werden. Oft ist dann schnelles Handeln geboten.
Angesichts der Vielzahl täglich zu leistender Kontrolleinsätze und dem Erfordernis, schnell am Einsatzort sein zu müssen ist es gerechtfertigt, mit den Dienstwagen Wege zu befahren, die ansonsten für Kraftfahrzeuge gesperrt sind. Dies ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht zu leisten. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass hierdurch niemand gefährdet oder mehr als unvermeidbar gestört wird.
Betrachtet man die gute und wertvolle Arbeit die der Stadtordnungsdienst täglich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leistet, denke ich, dass die damit verbundenen Beeinträchtigungen als vertretbar anzusehen sind und hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
