Sehr geehrter Herr Choucair,
ich danke Ihnen sehr für Ihr Interesse hinsichtlich der durch die Bundesstadt Bonn zu übertragenden Erbbaurechte und bedauere es sehr, dass Ihre E-Mails an die Stadt Bonn bislang unbeantwortet geblieben sind. Vielleicht könnten Sie mir diese Anfragen zukommen lassen, damit wir die Gründe hierfür klären können.
Erfreulicherweise kann ich Ihnen zu der Erbpacht mitteilen, dass die Bundesstadt Bonn - entgegen Ihrer Annahme - bei der Vergabe ihrer Baugrundstücke den Bewerbern grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, sich zwischen einem Kauf und der Übertragung eines Erbbaurechtes zu entscheiden.
Für die Übertragung eines Erbbaurechtes sind jedoch folgende Voraussetzungen zwingend erforderlich:
. es muss mindestens ein (minderjähriges) Kind im Haushalt leben,
. der Bewerber darf nicht bereits über Grundeigentum verfügen, das zur Wohnnutzung geeignet ist,
. bestimmte Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema sowie zu den aktuellen Grundstücksangeboten der Bundesstadt Bonn finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de (Suchbegriff: Verkauf städtischer Grundstücke).
Selbstverständlich sind auch die Mitarbeiter der Stabsstelle Liegenschaftsmanagement gerne bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch zusätzliche Informationen zu geben. Unter der Rufnummer 0228 77 43 14 können Sie direkt mit der Stabsstelle Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
