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Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Mareike Scheifl am 24. Mai 2012
15779 Leser · 72 Stimmen (-2 / +70)

Bildung und Kultur

Bonner Unterstützung der Alfterer Gesamtschule

Guten Tag Herr Nimptsch,

ist es denkbar, dass Bonn die Gründung der Gesamtschule in Alfter unterstützt?

In diesem Jahr haben wieder über 200 Schüler keinen Platz auf einer Gesamtschule bekommen. Alfter liegt für einige Stadtteile (Endenich, Duisdorf, Lessenich/Meßdorf ect.) verkehrsgünstig (auch und gerade per ÖPNV), da wäre es doch denkbar, dass viele Schüler aus diesen Stadtbezirken die Schule in Alfter besuchen würden. Aus Gesprächen mit anderen Eltern in eben diesen Stadtbezirken weiß ich, dass großes Interesse bestehen würde.

Das würde die Gesamtschulen in Bonn entlasten und der Schule in Alfter die notwendigen Anmeldezahlen bescheren, die in diesem Jahr ja nur knapp verfehlt wurden. Andere Gemeinden haben sich ebenfalls zur Gründung einer Gesamtschule zusammen getan. Wäre das nicht auch ein gutes Modell für Bonn? Schließlich nimmt Bonn selbstverständlich Schüler aus den umliegenden Gemeinden in Bonner Schulen auf, warum sollte das nicht auch andersherum funktionieren?

In Alfter werden auch im politischen Bereich immer mehr Stimmen laut, die eine interkommunale Vereinbarung u. a. mit Bonn fordern, um einerseits im zweiten Anlauf die Schaffung einer Gesamtschule in Alfter zu erreichen und anderseits das Defizit an Gesamtschulen in den Nachbargemeinden zu verringern. Also eine Lösung, mit der alle gewinnen. Können Sie daher für die Stadt Bonn das Interesse an und die Bereitschaft zu einer solchen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklären – im Interesse aller Schüler, die sonst keinen Platz auf einer Gesamtschule bekommen?

Mit freundlichen, hoffnungsvollen Grüßen

Mareike Scheifl

+68

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 26. September 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Scheifl,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Unterstützung der Errichtung einer Gesamtschule in Alfter durch die Stadt Bonn anregen. Ich bitte um Ver- ständnis, dass ich Ihnen erst heute antworten kann. Im Hinblick darauf, dass der Schulausschuss sich in seiner Sitzung am 12.09.2012 mit dem Thema befasst hat, schien es mir interessengerecht, die Entscheidung dieses Gremiums abzuwarten, und Ihnen dann zu antworten.

Der Schulausschuss hat sich mehrheitlich gegen die von Ihnen angeregte interkommunale Vereinbarung ausgesprochen. Die Stellungnahme der Verwaltung, der der Schulausschuss gefolgt ist, habe ich zu Ihrer Kenntnis unten angefügt. Unter anderem die Tatsache, dass eine solche Vereinbarung für die Stadt Bonn wegen haushaltsrechtlicher Bindungen nicht kostenneutral hätte erfolgen können, war einer der Gründe für die Ablehnung.

Wenngleich ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen kann, bitte ich um Verständnis für die so getroffene Entscheidung.

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Inhalt der Stellungnahme

Die Verwaltung kann den Abschluss einer solchen interkommunalen Vereinbarung mit der Gemeinde Alfter nicht befürworten.

Derzeit besteht für eine solche Kooperation aus Sicht der Stadt Bonn kein Bedarf. Der vorgeschlagene Weg kann ferner nicht im Sinne des nachhaltigen Qualitätsanspruchs sein, den Alfter an eine eigene Gesamtschule stellen müsste. Eine solche Kooperationsvereinbarung würde für die Stadt Bonn, die ihr eigenes Gesamtschulangebot in den letzten Jahren mit großen Anstrengungen bedarfsorientiert ausgebaut hat und in den kommenden Jahren mit hohen finanziellen Aufwendungen weiter ausbauen muss, zudem weitere, derzeit völlig unkalkulierbare finanzielle Verpflichtungen auslösen, die angesichts der bekannt schwierigen Haushaltssituation der Stadt nicht zu vertreten sind.

Begründung

Nach den Vorgaben des Schulgesetzes ist für die Neugründung einer Gesamtschule bislang erforderlich, dass eine solche Schule mindestens 4-zügig sein muss, wobei 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse gelten. Es müssen sich demnach - nach derzeitiger Rechtslage mindestens 112 Kinder mit dem Wohnsitz Alfter dort anmelden, um eine Schule gründen zu können. Es ist seitens des Landes angekündigt, dass für eine solche Schulgründung künftig nur noch 100 Kinder nachgewiesen werden müssen. Dies soll angeblich bis Herbst rechtlich entsprechend verankert werden.

Der Bürgerantrag beschreibt, dass die vorgeschlagene Kooperations- vereinbarung die Gesamtschulen in Bonn entlasten und der Schule in Alfter die notwendigen Anmeldezahlen bescheren würde, die in diesem Jahr nur knapp verfehlt worden seien.

Trotz des Angebotes einer eigenen Gesamtschule in Alfter haben sich im diesjährigen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 an 2 Bonner Gesamtschulen zuletzt 19 Kinder aus Alfter angemeldet. Davon wurden 13 aufgenommen. 6 Kinder haben keinen Platz bekommen. Angesichts aktueller Rechtsprechung konnte Kindern aus Alfter die Aufnahme unter Hinweis auf die eigene Gesamtschule auch nicht verweigert werden. Die Aufnahme- entscheidung liegt i.ü. allein in der Hand der aufnehmenden Schulleiterin/des aufnehmenden Schulleiters.

Darüber hinaus werden Jahr für Jahr viele Kinder aus Alfter auf den weiterführenden Schulen im Hardtberg, den Gymnasien und den Realschulen angemeldet.

Ob überhaupt und in welchem Umfang sich Alfterer Eltern perspektivisch für die Anmeldung an einer möglichen Alfterer Gesamtschule entscheiden würden, muss Gegenstand einer Alfterer Schulentwicklungsplanung sein.

Das Angebot in Bonn deckt derzeit den eigenen Bedarf an Gesamtschulplätzen ab.

Die Stadt Bonn ist ihrer eigenen Verantwortung zur Ausweitung des städtischen Angebotes in den vergangenen Jahren wie folgt nachgekommen:

- die Elisabeth-Selbert-Gesamtschule ist um zwei Züge erweitert
worden,

- die Gründung der Marie-Kahle-Gesamtschule ist erfolgreich vor
Gericht erstritten worden,

- die 5. Gesamtschule hat zum Schuljahr 2011/2012 ihre Arbeit
aufgenommen.

Die Stadt Bonn wird für die notwendigen Ausbaumaßnahmen der beiden letztgenannten Schulen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen tätigen müssen.

Die vom Schulgesetz geforderten Mindestzahlen BONNER Schülerinnen und Schüler zur Neugründung der beiden Schulen ist in den jeweiligen Anmelde- verfahren erreicht worden.

Dass eine so errichtete Schule anschließend - nach der Errichtung - Kinder aus Nachbarkommunen im Anmeldeverfahren ausschließen kann, wird seitens der Rechtsprechung abgelehnt. Damit kommen die Gründungen in Bonn indirekt auch den Nachbarkommunen zugute, ohne dass dafür - abgesehen von der sog. Schulpauschale des Landes, die sich an den jährlichen Schülerzahlen orientiert - ein wie auch immer gearteter Ausgleich stattfindet.

Die Tatsache, auf die auch die Antragstellerin hinweist, dass im Anmelde- verfahren für das Schuljahr 2012/2013 über 200 Schülerinnen und Schüler keinen Platz auf einer Bonner Gesamtschule bekommen haben, führt derzeit nicht dazu, daraus für Bonn einen eigenen Bedarf für weitere Gesamtschul- plätze bzw. gar eine weitere Gesamtschule herzuleiten, die möglicherweise über eine gemeinsame Gesamtschule Alfter/Bonn gedeckt werden könnte.

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Gründung der 5. Gesamtschule könnte diese bis zu 6-zügig geführt werden. So hätten auch im Anmelde- verfahren zum kommenden Schuljahr bis zu zwei weitere Klassen eingerichtet werden können. In diesem Fall wäre jedoch nach Feststellung der für die Aufnahme verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter aller 5 Bonner Gesamtschulen die aus pädagogischer Sicht notwendige Leistungsmischung der Schülerinnen und Schüler nicht mehr darstellbar gewesen.

Die hinreichende pädagogische Leistungsmischung - die in den Fällen der Gründung der beiden neuen Bonner Gesamtschulen von den Schulleitern expressis verbis festgestellt worden ist - wird auch ein Kriterium sein, an der sich - neben den der reinen Anmeldezahl - eine neue Gesamtschule in Alfter messen lassen muss, um nachhaltig Bestand zu haben.

Letztlich ist eine Kooperation mit der Gemeinde Alfter, die für die Stadt Bonn nach den Vorstellungen der Antragstellerin kostenneutral sein würde, angesichts der bekannten Rahmenbedingungen nicht möglich.

Eine solche Kooperation begründet gegenseitige Rechte und Pflichten, die im Fall einer solchen gemeinsamen Schulträgerschaft, für die aus Sicht der Verwaltung zudem derzeit keinerlei Bedarf besteht, mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden sind. Angesichts der äußerst schwierigen Haushaltslage der Stadt Bonn und der eigenen erheblichen Investitionsnotwendigkeiten kann ein solches zusätzliches Engagement nicht befürwortet werden.

Auch die Gemeinde Alfter, die sich im Nothaushalt befindet, könnte - selbst wenn sie es wollte - auf eine Beteiligung an der Kostenträgerschaft der Stadt Bonn nicht verzichten, da die dann kostenlose Beschulung Bonner Schüler- innen und Schüler für sie eine rein freiwillige Leistung darstellen würde, die nach hiesiger Einschätzung von den Regelungen des Nothaushaltes nicht gedeckt wäre.

Daher scheidet angesichts der Gesamtumstände die von der Antragstellerin vorgeschlagene interkommunale Vereinbarung aus.

Die Gemeinde Alfter muss auf der Grundlage ihrer eigenen Schulentwicklungs- planung und dem Ergebnis eines künftigen Anmeldeverfahrens darstellen, dass der eigene Bedarf für die Gründung Gesamtschule gegeben und diese Grün- dung damit für sie eine sog. pflichtige Aufgabe ist.

Sollte dies nicht möglich sein, bietet das Schulgesetz darüber hinaus in- zwischen auch andere Möglichkeiten, dem verständlichen Wunsch von Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen gerecht zu werden.

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Mit freundlichen Grüßen