Sehr geehrter Herr Baumgardt,
Ihre Befürchtungen, die Stadt hätte den Investoren des Projekts am Konrad-Adenauer-Platz "Geld geschenkt", ist unbegründet. Denn nach den kommunalrechtlichen Vorschriften darf eine Stadt Vermögensgegenstände nicht unter Wert veräußern. Daran hat sich die Stadt gehalten.
Zu Details kann ich allerdings nicht Stellung nehmen, da nach der Rechtslage Vertragsangelegenheiten nicht-öffentlich zu behandeln sind. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass hier eine nicht-öffentliche Ratsvorlage ihren Weg zum General-Anzeiger gefunden und zu dem zitierten Presseartikel vom 22.11.2011 geführt hat. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Allgemein kann aber gesagt werden, dass seinerzeit die Stadtverwaltung aufgrund einer besonderen Konstellation nach einer sorgfältigen Interessenabwägung dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet hat, der letztendlich zu einem fairen, die Interessen der Stadt wahrenden Ergebnis geführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
