Sehr geehrter Herr Wollenhagen,
zunächst ist festzuhalten, dass aus der Pflicht zur Verkehrssicherung nach gängiger Rechtsprechung nicht die grundsätzliche Pflicht zur Beleuchtung so genannter anbaufreier Radwege abgeleitet wird. Es handelt sich bei der Beleuchtung dieser Wege demnach nicht um eine Pflichtaufgabe, sondern um eine freiwillige Leistung. In aller Regel werden entsprechende Wege daher seit jeher nicht beleuchtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein beleuchteter Alternativweg zur Verfügung steht.
Bei allem Verständnis für entsprechende Wünsche, scheitert die Beleuchtung anbaufreier Wege ohnehin bereits an den zu veranschlagenden Kosten. So wäre beispielsweise für den Abschnitt zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Hardtstraße für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage eine Investition in Höhe von 354.000,- Euro erforderlich.
Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation erscheint dies unrealistisch. Die Entscheidung, stadtweit anbaufreie Wege zu beleuchten, denn entsprechende Wege gibt es im gesamten Stadtgebiet, dürfte somit leider auch langfristig an den Investitions- und Folgekosten scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
