Sehr geehrter Herr Reichling,
mit den derzeit immer noch laufenden Baumaßnahmen zur sicherheits- technischen Nachrüstung des Straßentunnels Bad Godesberg wurde in Fahrtrichtung Süden bereits am 02.05.2012 begonnen. Hierauf wurde in Pressemitteilungen hingewiesen, bevor die Baustelle im Tunnel eingerichtet wurde. Weitere Pressemitteilungen folgten im Verlauf der fortschreitenden Baumaßnahmen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass während der Baumaßnahmen im Tunnel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, deren Einhaltung mittels der stationären Blitzer überwacht wird.
Die Baustelleneinrichtung und die dazugehörigen Verkehrszeichen wurden regelmäßig auf Vollständigkeit kontrolliert. Auch am 09.07.2012 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen und die beleuchteten Anzeigetafeln an den Tunnelinnenwänden vor dem ersten stationären Blitzer auf 30 km/h herabgesetzt. Die Beschilderung entsprach allen rechtlichen Vorgaben und war gut zu erkennen.
Vermutlich ist sie lediglich Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, als Sie an diesem Tag durch den Tunnel gefahren sind.
Ich kann Ihnen daher versichern, dass Sie nicht ungerecht behandelt wurden und es sich nicht um ein Missverständnis handelt. Die von Ihnen inzwischen bezahlte Verwarnung wurde zu Recht ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
