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Jürgen Nimptsch

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Autor Dr. Goran Söhl am 24. Mai 2013
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Planen und Bauen

Bauprojekt Siegfried-Leopold Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie Sie sicherlich in den letzten Monaten und Wochen mitverfolgt haben, wurde das Bauvorhaben des Investors Immobilien Concept Grundbesitz GmbH & Co. KG des Herrn Speicher in Bonn-Beuel zwischen der Friedrich-Breuer-Straße und der Siegfried-Leopold Straße aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Köln vom 24.4.2013 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Ebenfalls wurden die am 23.7.2012 von der Stadt Bonn erteilte Baugenehmigung, die Nachtragsbaugenehmigung vom 17.4.2013, die Zusicherung der Baugenehmigung vom 21.5.2012 sowie der erteilte Bauvorbescheid vom 25.6.2012 aufgehoben.

Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte von Seiten des Gerichtes in der Urteilsbegründung kritisiert. Die geräuschintensiven Aktivitäten sind nicht hinreichend klar definiert, es bleibt konzeptionell im Unklaren wie der Anlieferverkehr in der beengten Siegfried-Leopold Straße geregelt werden soll, um die zu erwartenden Lärmimmissionen möglichst gering zu halten. Enttäuschend ist, dass zusätzliche Lärmbelastungen, wie laufende Motoren, Kühlaggregate sowie die Entspannungsgeräusche der Bremsluftsysteme unberücksichtigt blieben. Außerdem fehlen der Baugenehmigung Zahlen zu täglichen Anlieferungen, Typen und Größe der anliefernden Lkws sowie deren Frequenz und Verteilung auf den Anlieferzeitraum. Die Anfahrtskurven der Lkws verlaufen laut Plan über zwei vorgesehene Pkw-Stellplätze.
Weitere gravierende Mängel im Hinblick auf die Methodik und Nachvollziehbarkeit erstrecken sich auf die Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels sowie einen Abzug von 8dB(A) für die Richtcharakteristik vom Spitzenpegel. Zusätzlich wurde die Reflexion des Schalls in der engen Siegfried-Leopold Straße nicht berücksichtigt.
Was den Pkw-Verkehr angeht, ist ungeklärt, ob die auf den Verbrauchermarkt fallenden Stellplätze in der Tiefgarage öffentlich zugänglich sein sollen oder nicht. Ferner fehlt eine Beschreibung über die Ausgestaltung des vorgesehenen Rollgittertors. Es wurde auch bei den Berechnungen unterschlagen, dass das „Gasgeben“ nach Ausfahrt aus der Tiefgarage z.T. auf der Straße und nicht mehr vollständig innerhalb der Einhausung stattfindet. Diese Gemengelage stellt nun nicht mehr sicher, dass der Grenzwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 65 dB(A) in der Nacht eingehalten wird.
Des Weiteren sind die Fahrzeugbewegungen pro qm pro Stunde falsch bemessen worden, sowie ein äußerst üppiger und nicht nachvollziehbarer pauschaler Abzug von 30% aufgrund des guten Anschlusses des öffentlichen Personennahverkehrs vorgenommen worden. Dies kann nur dann geschehen, so das Gericht, wenn zuvor ein Verkehrsgutachten einen derart hohen Abzug als plausibel erscheinen lässt. Aber ein Verkehrsgutachten wurde hierbei vergessen anzufertigen. Im Allgemeinen soll sich nach Angaben des Gerichtes der Verkehr auf der Siegfried-Leopold Straße nicht nur verdoppeln, sondern verdreifachen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Vielzahl der o.g. Punkte unterstreichen deutlich, dass die Baugenehmigung der Stadt Bonn an die Immobilien Concept Grundbesitz GmbH & Co. KG des Herrn Speicher vom Gericht als nachbarrechtsverletzend eingestuft wurde. Als Bürger der Siegfried-Leopold Straße fühlen wir uns vom (für eine genaue Prüfung zuständigen) Bauordnungsamt im Stich gelassen. Das tatsächlich zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen an Pkws sowie der deutlich gesteigerte Anlieferverkehr lassen das Konzept der Siegfried-Leopold Straße als Fahrradstraße eindeutig scheitern.
Bitte stellen Sie sicher, dass sich eine derartige Fehleinschätzung eines Bauvorhabens von Seiten der Stadt Bonn in Zukunft, auch bei Vorlage weiterer Schallimmissionsgutachten der Concept AG nicht wiederholt. Als bekennender Beueler Bürger ist Ihnen die Situation in der Siegfried-Leopold Straße bekannt. Die Anwohner pflegen die z.T. um die Jahrhundertwende erbauten Häuser liebevoll und möchten nicht, dass die Straße wieder zum Hinterhof eines Vollsortimenters (vormals Kaisers Kaffee jetzt dann REWE) verkommt.

Frage: Wie können Sie, Herr Nimptsch als oberster Chef der Verwaltung der Stadt Bonn in Zukunft sicherstellen, dass der neue Bauantrag der Concept AG nach den üblichen Sorgfalts-Regeln von Seiten des Bauordnungsamtes geprüft wird ?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Goran Söhl

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