Sehr geehrter Herr Dahlmann,
nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sowie der ständigen Rechtsprechung wird in Bonn zur Gebührenbemessung ein Behältervolumen zur Verfügung gestellt, das sich nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen richtet.
Hierdurch wird erreicht, dass alle Einwohner/innen der Stadt angemessen an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung beteiligt werden; denn auch bei der Trennung in einzelne Abfallarten wird die Gesamtabfallmenge nicht geringer, und die Sammlung und Verwertung z.B. der getrennten Bio- und Grünabfälle, die Altpapierabholung, die Sondermüllentsorgung, die Sperrmüllabfuhr und die Abholung von Elektroaltgeräten vor Ort müssen bezahlt werden. Mit den Gebühren für die Restmüllentsorgung werden diese anderen Teilkosten der Abfallwirtschaft abgedeckt, so dass für diese Leistungen keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen sind.
Dabei wird nicht verkannt, dass auf den einzelnen Grundstücken beim Restmüll sehr unterschiedliche Mengen anfallen. Für die Verteilung der Kosten und damit die Gebührenerhebung darf dies aus den vorgenannten Gründen allerdings nicht der alleinige Maßstab sein.
Das "Normalvolumen" beträgt 15 Liter pro Person und Woche und kann bei nachgewiesener Unterschreitung durch Abfallvermeidung und -verwertung auf bis zu 10 Liter reduziert werden. Eine weitere Reduzierung ist ausgeschlossen.
Anlässlich der nächsten Änderung der Abfallentsorgungssatzung durch den Stadtrat, die sich derzeit in der Vorbereitung befindet, ist geplant, künftig eine 100 l-Tonne anzubieten. Bisher war dies leider nicht möglich, weil es auf dem Markt für Abfallgefäße kein den europaweit vorgegebenen Normen entsprechendes Angebot gab. Inzwischen gibt es einen Hersteller, der ein entsprechendes Gefäß anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
