Sehr geehrte Frau Eggert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen zum Ausdruck gebrachte Besorgnis im Zusammenhang mit solchen Treffen von Salafisten in Bonn teile ich.
Im Vorfeld des ursprünglich vorgesehenen „Grillfestes“ von Salafisten im rechtsrheinischen Rheinauenpark haben sich Vertreter meines Hauses sofort mit der Führungsebene der Polizei abgestimmt und eine Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Treffens vorgenommen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Verwaltung sodann unmittelbaren Kontakt mit dem verantwortlichen Veranstalter aufgenommen und in einem persönlichen Gespräch dargelegt hat, dass die geplante Veranstaltung Elemente beinhaltete, die über die übliche Zweckbestimmung eines Freizeit- und Erholungsparks hinausgingen. Der Abschluss eines dafür notwendigen Platzpachtvertrages wurde von der Stadt abgelehnt und es wurden Kontrollen angekündigt. Der Verantwortliche hat die Veranstaltung daraufhin abgesagt und auch nicht durchgeführt.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Stadt auch künftig alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel aufgreifen wird, um solche Veranstaltungen möglichst zu verhindern oder soweit dies nicht möglich ist, zumindest einzugrenzen und im Zusammenwirken mit der Polizei zu überwachen.
Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass die strafrechtliche Bewertung dieser Veranstaltungen Angelegenheit der Polizei ist, mit der die Stadt – wie bereits erwähnt – in enger Abstimmung steht.
Mit freundlichen Grüßen
