Sehr geehrter Herr Nimptsch,
ich würde Ihnen gerne folgende Frage stellen:
Ich bin Anwohnerin der Görlitzer Straße in Bonn Tannenbusch. Diese Straße endet in einen Wendehammer welcher 3/4 Halteverbot ist. Für uns Anwohner eine mehr als schlechte Situation, da es mehr Autos als Parkmöglichkeiten gibt. Für mich als Frau ist es schon aus Sicherheitsgründen mehr als schwierig Abends bzw. Spätabends in nächster Nähe zu meiner Wohnung einen Parkplatz zu bekommen. Demnach musste ich leider auch schon öfters im Wendehammer, somit im Halteverbot parken. Entsprechend habe ich etliche Verwarngelder bezahlen müssen, da das Ordnungsamt auch zu sehr später Stunde noch in unsere Straße fährt um "Knöllchen" zu verteilen. Schon mehrfach habe ich in den "Anhörbogen" zum Verwarnungsgeld gefragt warum der Wendehammer nicht vollständig beparkt werden kann, die Antowort Ihrer Verwaltung: wegen der Feuerwehr!!!! - Dies ist für mich verständlich wenn da nicht genau 50 Meter weiter der Wendehammer von der Schneidemühler Straße vollständig zugeparkt werden darf!
Mein Frage: Wie kann das sein?
Der Wendehammer der Görlitzer Straße darf nicht zugeparkt werden wegen der Zufahrtsmöglichkeit der Feuerwehr aber der Wendehammer der parallel verlaufenden Schneidemühler Straße mit der gleichen Wohnungsbebauung und Ausrichtung darf zugeparkt werden. Dort sind sogar die Parkplätze auf dem Asphalt aufgezeichnet!!!! Muss dort im Ernstfall nicht auch die Feuerwehr die Möglichkeit der Zufahrt haben? - Oder sollen dort die Wohnhäuser niederbrennen? Der Widerspruch ist wohl nicht zu übersehen!!! Warum kann man nicht auch auf der Görlitzer Straße Anwohner-Parkausweise machen? - Ich bin sofort bereit hierfür eine jährliche Gebühr zu zahlen wenn ich im Gegenzug auch einen Parkplatz habe!!!
Ich hoffe das hier endlich mal etwas unternommen wird, denn hier geht es nicht darum auf einen Parkplatz zu pochen sondern vielmehr um die Fehlplanung seitens der Stadt Bonn mit ihren Halteverbotsschildern!!!
Liebe Grüße
Silke Eggert
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