ehr geehrter Herr Wollsiefen,
gerne möchte ich Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen antworten:
Die Stadt Bonn erteilt bei allen Veranstaltungen mit Beschallung Genehmigungen nach den geltenden Rechtsvorschriften (Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz). Zur Beurteilung und Festsetzung der maximal zulässigen Lärmimmissionen wird der Runderlass Freizeitlärm NRW herangezogen. An diese rechtlichen Vorschriften ist die Stadt Bonn, wie auch alle anderen Städte in NRW, gebunden. Hier wurde von der Stadt Bonn bereits in der Vergangenheit der Ermessensspielraum in vollem Umfang ausgeschöpft und die Höchstwerte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genehmigt. Keine Veranstaltung in Bonn musste aufgrund der Lärmwerte abgesagt oder frühzeitig beendet werden. Der Ordnungsdienst wird nur dann tägig, wenn genehmigte Veranstaltungszeiten nicht eingehalten werden oder bei einer Anwohnerbeschwerde eine Überprüfung der Lärmwerte vor Ort ergibt, dass deutlich höhere Werte vorliegen.
Wir beobachten in Bonn seit einiger Zeit ein geändertes Freizeitverhalten sowie insgesamt eine Zunahme der Lärmintensität. Dies führt verstärkt zu Interessenskonflikten mit Anwohnern und fehlender Akzeptanz auf beiden Seiten: Die einen wollen nach Lust und Laune feiern, die anderen weisen auf ihr begründetes Recht auf Ruhe zu bestimmten Zeiten hin. Beiden Gruppen gerecht zu werden, bedeutet für die Stadtverwaltung eine Gratwanderung, die nicht immer leicht ist. Unser Ziel ist es aber, für die Zukunft Regelungen zu haben, die zu einer Atmosphäre im Sinne einer „Stadt zum Wohlfühlen“ beitragen, ohne dabei gegen Recht und Gesetz zu verstoßen.
Die Stadt Bonn war daher auf Landes- und Bundesebene aktiv, um eine grundsätzliche Lösung zu erreichen. Der Rechts- und Verfassungsausschuss und der Umweltausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalen wie auch der Umweltausschuss des Deutschen Städtetages haben sich mit den von der Stadt Bonn eingebrachten Vorschlägen zur Anpassung der Freizeitlärmrichtlinie auseinander gesetzt. Vorgeschlagen wurde die Anhebung der Zahl der seltenen Ereignisse, die Anhebung der dafür vorgesehenen Lärmgrenzwerte wie auch die Öffnung der nur für Traditionsveranstaltungen vorgesehenen Ausnahmen. Der Umweltausschuss des Deutschen Städtetages hat sich dafür ausgesprochen, die praxistauglichere Freizeitlärmrichtlinie des Landes Niedersachsen bundesweit einzuführen. Der Städtetag als Vertreter der Städte gegenüber Bundes- und Landesregierungen wird sich in diesem Sinne einsetzen.
Bürgerinnen und Bürgern steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um sich aktiv und direkt an städtischen Themen beteiligen zu können. Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite:
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerm...
Die von Ihnen vorgeschlagene Karte mit den entsprechenden Lärmwerten gibt es bereits und sie ist auf unserer Internetseite mit umfangreichen Informationen eingestellt:
http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/...
In Bonn gibt es eine Vielzahl von Veranstaltungen, bei denen auch junge Menschen auf ihre Kosten kommen, daher kann ich Ihren Hinweis auf ein „abgeschottetes Industriegebiet“ nicht nachvollziehen, da es dieses meines Wissens in Bonn nicht gibt.
Ich bin zuversichtlich, dass wir auch weiterhin viele schöne Veranstaltungen in unserer Stadt haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
