Sehr geehrter Herr Bergmann,
ich bedanke mich für Ihre Hinweise zu der Parksituation in der Rheinaue und zu den verschiedenen Verwarngeldern die am 17. Mai 2014 von Verkehrsaufseherinnen und Verkehrsaufsehern des Stadtordnungsdienstes ausgestellt wurden.
Der Flohmarkt in der Rheinaue ist eine äußerst beliebte Veranstaltung mit einem ganz besonderen Flair – er wird nicht nur von vielen Bonnerinnen und Bonnern besucht, sondern ist auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Viele Besucher reisen mit ihrem PKW an, so dass direkt anliegende Parkplätze oft sehr schnell belegt sind.
Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Anbindung an den ÖPNV ist sehr gut.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit aber auch gerne verschiedene Parkmöglichkeiten in der Umgebung aufzeigen:
- Parkplatz Rheinufer Charles-de-Gaulle-Straße, 300 PKW-Plätze, kostenpflichtig, Preise: Montag bis Sonntag 0,50 Euro pro Stunde (Tagespreis maximal 5 Euro)
- Parkplatz Petra-Kelly-Allee, circa 120 PKW-Plätze, gebührenfrei
- Besucher-Tiefgarage Post Tower: ca. 200 PKW-Plätze, gebührenfrei
Um weitere Parkmöglichkeiten bei Veranstaltungen wie den Flohmärkten zu schaffen, erlaubt die Stadt Bonn das Schrägparken in den ausgewiesenen Bereichen:
- Franz-Josef-Strauss-Allee: Fahrtrichtung Süd circa 100 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Nord ca. 90 PKW-Plätze
- Ludwig-Erhard-Allee: Fahrtrichtung Süd circa 130 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Nord ca. 130 PKW-Plätze
- Heinemannstraße: Fahrtrichtung West circa 175 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Ost ca. 120 PKW-Plätze
Damit stehen fast 1.400 fußläufig gut erreichbare Parkplätze - viele davon kostenfrei - zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt Bonn kein Parken auf Grünflächen und Grünstreifen duldet. Das Befahren ist generell nach der Straßenordnung verboten.
Sie beanstanden aber auch die unterschiedlich hohen Beträge der Verwarnungen, die an den Fahrzeugen befestigt waren. Dies ist dadurch entstanden, dass tatsächlich unterschiedliche Tatbestände vorlagen, die jeweils mit Verwarngeldern belegt sind.
Es ist verständlich, dass dies für Sie und auch andere Besucher von Veranstaltungen schwer nachzuvollziehen ist. Deshalb wird an diesen Stellen künftig ein einheitliches Verwarnverfahren angewendet.
Mit freundlichen Grüßen
