Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Archiviert
Autor Jürgen Baur am 16. Mai 2014
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Politik und Verwaltung

Umbenennung Holzlar Pfarrer-Kurt-Padberg-Weg

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

aus einem Artikel im Bonner General-Anzeiger (http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/beuel/holzlar/ho...) erfuhr ich, dass ich als Bewohner der Christ-König-Straße 5 anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll:
Auf Wunsch einer katholische Kirchengemeinde soll mal eben eine Straße umbenannt werden und tatsächlich folgt der Hauptausschuss Beuel am 08.05.2014 dieser Vision ohne die Betroffenen und somit Geschädigten überhaupt zu beteiligen.

In jedem normalen Verwaltungsverfahren werden Beteiligte angehört und anschließend ein Beschluss darüber gefasst, der auch rechtsmittelfähig ist. Hier fand bislang keine formale Anhörung in irgendeiner Art und Weise statt.
Eine - wie sich aus dem GA-Artikel ergibt - "Umfrage", noch dazu vom Antragsteller und Begünstigten der Aktion wird selbstverständlich das gewünschte Ergebnis bringen. Dass eine solche "Umfrage" jedoch keinesfalls als geordnetes Verfahren und transparent zu bezeichnen ist und als Basis gar für eine Entscheidung der Bezirksvertretung herangezogen werden kann, bedarf eigentlich keiner Erklärung.

Hier wird dem Wille einer katholischen Kirchengemeinde zum Nachteil und Schaden der Öffentlichkeit und eines rechtstaatlichen Verfahren Priorität eingeräumt. Dass ein solches Vorgehen heute noch möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Selbstverständlich muss ein solcher Beschluss revidiert werden.

Wann bzw wie wird der "Beschluss" der Bezirksvertretung Beuel zurückgenommen bzw. geprüft? Wann werden die Anwohner und Betroffenen seitens der Stadt ordentlich angehört bzw. informiert?
Soweit tatsächlich jemals eine unerwünschte Umbenennung stattfindet: Wer trägt den den Betroffenen entstehenden Schaden?

Erwartungsvolle Grüße
Jürgen Baur

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