Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.03.2014. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die fachlichen Argumente für die Südtangente sind im Rahmen der jahrelang andauernden Diskussion über dieses Projekt ausführlich ausgetauscht worden und haben nach sorgfältiger Abwägung zu der geltenden Beschlussfassung des Rates geführt. Insofern hat die Verwaltung gemäß der Beschlusslage entsprechende Maßnahmen zum Bedarfsplan 2015 angemeldet. Der Ausbau der Südtangente ist in dieser Anmeldung nicht enthalten.
Rein rechtlich gesehen, kann der Bund aber ein Straßenbauvorhaben auch gegen den Widerstand einer betroffenen Kommune durchsetzten, wenn Belange, die für den Straßenbau sprechen, die von der Kommune eingebrachten Belange im Rahmen der im Planfeststellungsverfahren vorzunehmenden Abwägung überwiegen würden.
Mit freundlichen Grüßen
