Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Ralf Schürmann am 10. März 2014
14167 Leser · 4 Stimmen (-0 / +4)

Mobilität und Verkehr

B9; Burgstraße

Sehr geehrte Herr Nimptsch,

ich habe zwei Fragen an Sie, die mich seit längerem beschäftigen:

1. Wann ist mit einer endgültigen Beseitigung der provisorischen Straßenführung auf der B9 Höhe Ollenhauerstraße zu rechnen? Seit Jahren sehe ich keinen Fortschritt und zunehmend mehr Müll.
2. Können Sie etwas zu dem Bauvorhaben unterhalb der Godesburg an der Burgstraße sagen? Hier hatte man hochtrabende Pläne, doch auch hier passiert in dem alten Möbelhaus nichts außer Stillstand und Verfall.

Bonn ist eine so schöne Stadt, die nicht durch die vorgenannten Schandflecke herabgewertet werden sollte. Diese ziehen nur Verwahrlosung und Müll nach sich.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schürmann

+4

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 15. April 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Schürmann,

vielen Dank für Ihre Eingabe, zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:

1.
Die Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich Ollenhauerstraße wird zurzeit ausgeschrieben. Der Baubeginn für diese Maßnahme wurde wegen der Sanierungsarbeiten auf den beiden Autobahnbrücken auf Ende August 2014 verschoben. Dies ist erforderlich, um während dieser Zeit, in der ohnehin äußerst angespannte Verkehrsverhältnisse herrschen, nicht noch zusätzliche Engpässe im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz hervorzurufen.

2.
Für die Nutzungsänderung und den Umbau des ehemaligen Möbelhauses zu Wohnungen und Ladenlokal am 07.10.2009 ist eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Nach § 77 (1) Bauordnung NRW besitzt die Baugenehmigung eine Gültigkeit von drei Jahren. Auf Antrag kann sie um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Der Baubeginn wurde am 01.02.2012 angezeigt. Der Fortgang der Bauarbeiten ist schleppend, aber mit Blick auf die o.a. Vorschrift nicht zu beanstanden, da eine Genehmigung nur erlischt, wenn die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Leider hat die Stadt Bonn keine Handhabe, auf eine zügige Realisierung, so wünschenswert sie auch wäre, hinzuwirken.

Ich hoffe Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen