Sehr geehrter Herr Schürmann,
vielen Dank für Ihre Eingabe, zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
1.
Die Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich Ollenhauerstraße wird zurzeit ausgeschrieben. Der Baubeginn für diese Maßnahme wurde wegen der Sanierungsarbeiten auf den beiden Autobahnbrücken auf Ende August 2014 verschoben. Dies ist erforderlich, um während dieser Zeit, in der ohnehin äußerst angespannte Verkehrsverhältnisse herrschen, nicht noch zusätzliche Engpässe im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz hervorzurufen.
2.
Für die Nutzungsänderung und den Umbau des ehemaligen Möbelhauses zu Wohnungen und Ladenlokal am 07.10.2009 ist eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Nach § 77 (1) Bauordnung NRW besitzt die Baugenehmigung eine Gültigkeit von drei Jahren. Auf Antrag kann sie um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Baubeginn wurde am 01.02.2012 angezeigt. Der Fortgang der Bauarbeiten ist schleppend, aber mit Blick auf die o.a. Vorschrift nicht zu beanstanden, da eine Genehmigung nur erlischt, wenn die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Leider hat die Stadt Bonn keine Handhabe, auf eine zügige Realisierung, so wünschenswert sie auch wäre, hinzuwirken.
Ich hoffe Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
