Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Angelika Haas am 24. Februar 2014
14191 Leser · 15 Stimmen (-1 / +14)

Gesellschaft und Soziales

Tango Argentino im Al Sur in Bonn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Nimptsch,

ich möchte Sie hiermit auf ein Problem in Bonn aufmerksam machen und bedanke mich schon einmal für Ihre Hilfe.

Es gibt in der Stephanstraße 46a einen Ort, wo Tango Argentino getanzt werden konnte. Dies ist leider laut Veranstalter durch Probleme mit der Stadt Bonn nicht mehr möglich.

Hiermit bitte ich Sie sich für diese Kulturstätte einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Haas

+13

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 31. März 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Haas,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.03.2014. Die von Ihnen positiv gesehenen Tanzveranstaltungen in der Stephanstraße 46 können leider aus bau- rechtlichen Gründen nicht zugelassen werden. Dies hat folgende Gründe:

Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet, so dass eine solche Nutzung gerade auch im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Emissionen mit der für Wohngebiete zu gewährleistenden Wohnruhe nicht vereinbar ist. Insbesondere ab 22:00 Uhr gelten strenge Lärmschutzgrenzwerte. Darüber hinaus sind die brandschutztechnischen Voraussetzungen für eine solche Nutzung in dem Gebäude nicht gegeben.

Zudem müssten für eine solche Nutzung zusätzliche Stellplätze gefordert werden, die auf dem Grundstück zum einen nicht untergebracht werden könnten und deren Benutzung zum anderen auch zu Lärmbelästigungen der umliegenden Wohnbebau-ung, insbesondere nach 22.00 Uhr führen würde.

Ich gebe Ihnen Recht, dass Orte, an denen internationale kulturelle Veranstaltungen unter privatem Engagement durchgeführt werden, das Leben in unserer Stadt bereichern. Allerdings müssen dabei auch die Interessen von Anwohnern beachtet und deren rechtliche Schutzansprüche gewahrt werden sowie die nicht zuletzt dem Schutz der Nutzer dienenden baurechtlichen Regeln eingehalten werden. Der Stadt war daher für den von Ihnen angesprochenen Ort keine andere Entscheidung möglich.

Mit freundlichen Grüßen